Begebenheiten und Unruhen im Bisthum Lüttich
I) 115
Fall als den Urheber wird anſchen müſſen= eine Vorſtellung , die das Glük ſeiner künfetigen Tage auf immer untergraben wird, Wahrlich if es aber keine Gewaltthat , keine Unterſtüzung aufrühriſcher Unterthanen , wann ein großmüthiger Monarch ſie mit ihrem Fürſten ohne den geringſten Zwang zu vereinigen ſucht, wann er dem leztern die Gründe , die ihn zu einer ſolchen Vereinigung bewegen ſollen, in ihrer ganzen Stärke vorſtellt, und es im übrigen von ſeiner ſreien Einwilligung abhängen läßt, ob er die ihm angetragene Mediation annehmen will oder
nicht
Nach Erwägung deſſen , was ich ſo eben geſagt habe , fällt auch der Einwurf , daß Preuſſeus Betragen in der Lütticher Sache aufrühriſche Unterthanen anderer teutſchen Territorien zu Erregung innerer Unruhen aufinuntere , von ſelbſt hinweg. Ju der That würde gerade die Annahme des Plans, den Münſter und Jülich in dieſer Sache
H 2