Begebenheiten und Unruhen im Bisthum Lüttich
I ——— 153
2) Jm Fall itte durch freundſchaftliche Unterhandlunnen nicht zu hebenden Verſchiedenheit dex Meinungen ſolle Münſter , entweder mit Churbrandenburg, oder mit Pfalz: neuburg, den Auëſchlag geben.
i Was den erſten Punkt betrift ; ſo be-
nehmen offenbahr die in demſelben feſtgeſezte Verbindlichkeiten den Directoren des weſtphâäliſchen Kreiſes ihre natürliche Freiheit njcht, vermöge deren jeder unter ihnen befugt iſt, ſeine beſondere Meinung über die leichteſte und zwekmäßigſte Ausführung von Executionen gegen andere zu äußern. Das Cleviſche Directorium hac aber offenbahr durch ſeine Erklärung vom 26, Nov. v. Je welche mit Vorwiſſen beider andern Directorien ausgeſtellt wurde, nichts weiter gethan, als ſeine Jdeen hierüber den Lüttichern zu erkennen gegeben, und dieſe ſind wegen der unter den Directorien herrſchenden Uneinigkeit , und wegen des Widerſpruchs des Herrn Fürſten zu Lüttich bisher noh nicht