Begebenheiten und Unruhen im Bisthum Lüttich
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mit Stekbriefen und auf ihre Güter gelegtem Arreſt zu verfolgen. Nro. 1) Dieſes Mandat wurde dur Patente an die Unterthanen des Fürſtenthums unterſtüzt, wodurch denſelben bey Leib - und Ehrenſtrafe auferlegt ward, ihrem Fürſten „ den Directoren des Kreiſes und ihren Subdelegirten, Gehorſam zu leiſten, ſih aller Empörung und Neuerungen in der Staatsverfaſſung zu enthalten , die Waffen und Kleidungsſtüke , welche Zeichen des Aufruhrs an ſich trügen , beſonders die Cocarden abzulegen , alle Zuſammenrottirungen , aufrühriſche Geſpräche und Lieder zu meiden , und ihre Anſprúche an den Herrn Fürſten durch den ordentlichen BE der Gerichte zu verfolgen.
Das einzige Mittel, die Würkungen dieſes ſo ſcharfen Mandats abzuhalten , war, eine Caſſation deſſelben ex punéto ſub et obreptionis zu erlangen : der dritte Stand faßte daher den Entſchluß, Deputirte zu diez ſem Entzwek nah Wezlar zu ſchiken :. ſeine