Bemerkungen über die französische Revolution und das Betragen einiger Gesellschaften in London bei disen Ereignissen

i 269 Kes Eig enthums "würde mit mehrerer Wichtigkeit in ‘unſerm Parlamente behandelt worden ſeyn, als die âlteſten , beträchtlichſten Beſißungen in den Händen der angeſehenſten Beſißer ; oder das geſammte Vermögen, das Handelsintereſſe des ganzen Reiches ‘in dem Jhrigen. Wir räumen der geſezgebenden Gewalt große Nechte einz aber wir haben nie geträumt , daß Parlamente das Eigenthum zu beeinträchtigen , Verjährung ¿u brechen, “oder eine Múnze von erdichtetert Werthe, ſtatt der roirklih anerkannten und üblichen , aufzudringen das Recht hätten. Aber bey ihnen, woo man gemäßigte Ordnung ſchon zu ſchwer fand, .unrerwirft man ſich“ jezt einem unbegrenzten Deſpotismus. Jch finde, daß ihre Konfiskatoren auf folgenden Grund: ſich ſtúzen: „„ daß ‘ihr Verfahren inet ez, nem Gerichtshofe nichts gelten würde „ daß aber ¡eine Nazionalverſammlung über alle Geſeze der Verer jährung ſey. “ “Y So fam dann dieſe geſezgebende Verſammlung einer freyen Nazion nicht zur Sicherffellung , ſondern zur Zerſtörung ‘des Eigenthums, nicht des Eigenthums allein , ſondern jeder Regel und Maxime, die ihm Feſtigkeit giebt, jedes Mittels durch die ſein Umlauf beſteht , zuſammen.

Als

7) Fede dee Hr, Kamüs - auf Befepl-der Naz, Verſe gedrudt.