Bemerkungen über die französische Revolution und das Betragen einiger Gesellschaften in London bei disen Ereignissen

725 würde ſich als den Repräſentanten von Frankreich näch alf ſcinen Ständen , nah der höhern und der geringern ; der reichen und der armen, der fleinen und der groſ= ſen Abtheilüngen angeſehen haben: Allé dieſe Diz frifte würden einer feſtſtehenden von ihnen unabhäügigen Macht untergeordnef geweſen ſeyy , eiter Macht, von det ihre Reprôſentazion und alles was ſich dat= auf bezieht , ausgegangen , und zu der ſe zurückgekehrt wäre. Dieſe feſichende unveränderlich gegrúndete Maché allein rwoûtde das Landeigenthum zu cinem Ganzen gemacht haben. Bey uns , wenn wir Bollsrepräſentanten erwohlèn, geſchicht es in einer Berſamnilung ( couticil ); ws jeder einzelner Untér= than einer in allen ihren ausúbenden Theilen vollfommen geordneten Aufſicht üntergeordüet iſ: Bey ¿ónen iſ die V Wahlverſammlung deè Souverain , der einzige Souverain und alle ihre Gliede? Béſtandtheile deſſelben. Bey uns hat der Nepräſentant , vom andérn Theile abgeſondert , keïné Wirkſamkeit , keïn We ſen, Die Regierung iſt der Miftelpunkt ; aus deſſert Beziehung alle Glieder ; Gegenden und Repräſentanz ten ihre Wirkſamkeit einpfaùgen, Der- Mittelpunké der Vereinigung. Nicht die Theile , das Gänze , iſ bey diefer Beziehung der Schuß der Rechte, So auch init dei andern Zweige unſeres öffentlichen Senats ; dem Oberhauſe. Dèr König und das Oberhaus ſins die vereinigten Bürgen für die Gleichſtellung jedes Bos