Bemerkungen über die französische Revolution und das Betragen einiger Gesellschaften in London bei disen Ereignissen

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ſie ihre Vollmacht hat , weiß nicht, von wem ſie abs hängt, verdammt zuweilen mit Gefahr ihres cigenen Lebens. Vielleicht roar dieſer Fall noh nicht, aber der entgegen geſezte zeigt wenigſtens, woas geſchehen könnte. Leute , die losgeſprochen ihren Saal verlieſſen, wurden vor der Thúre deſſelben gehängt.

Die Verſammlung verſpricht zwar ein Geſezbuch das furz, deutlich , einfach 2c. 2c. ſeyn ſoll, das heißt furze Seſeze, bie der Auslegung der Nichter das meiſte überlaſſen , dénen fie all die Gelehrſamkeit nahmen , die Auslegungswillkühr , (eine Sache die im beſten Falte gefährlich iſt 2 zur geſunden Auslegung machen fönnte, Sonderbar , daß die adminiſtrativen Kollegien ganz von der Gericht8barfeit dieſer neuen Tribunéále ‘ausgeñommen ſind, das heißt , gerade die ausgenommen ſind, die ihnen am meiſten unterworfen ſeyn ſolten, Jeder Res chenbeamte ſollte die ſtrengſte Aufſicht úber fi< haben. Man háâtte es fúr eine ihrer erſten Sorgen halten follen, ein angeſehenes Tribunal, wie ihre Parlamente , oder unſere Kingsbench , einzuführen , wo (wenn ſie niché woollen , daß dieſe Verwaltungsämter ein ganz unabhängiges, ſouveraines Korps ausmachen ‘follen 9) alle Beamte derſelben Schuz in der legalen Ausébung ihrer Verrichtung, und Beſtrafung bei Uibertretung ihrex Schuldigkeit fänden. Aber dieſe Gerichtsbefreiung läßt fich erflären. Die admiſtraäven Korps find die großen «ilfêräder der jezigen Anfährer , auf ihrem Weg von

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