Die Preussen vor Europens Richterstule angekagt von einer Gesellschaft Zeugen und Schlacht-Opfern ihres Einbruchs in die Provinz Holland
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des ſtatthalteriſchen Eides bereits. angemerkt has ben,) null und nichtig. Es iſt nicht möglich, die Gerwalthätigkeit abzuläugnen, da in dem Placat allen Einwohnern, und ſogar denen, die ſeit einem. Jahr und ſechs Wochen nicht mehr in der Provinz O ausdrütlich befohlen wird, dieſen Eid perſonkich, oder durch einen Bevollmächtigten zu leiſten; und dieß bey Vermeidung einer bez. ſondern Geldbuße, der Execution, und ſo gar des Gefängnißes, welche an jedwedem vollſtrecfet wer? den ſollen, der ſich weigern würde, zu erſcheinen. Es iſt dieß, wo wir uns nicht ſchr irren , eine ſehr ſtark charakteriſirte Gewaltthätigkeit; zumal da man es nicht daran hat fehlen laßen, dieſelbe ſo gar auf diejenigen Einwohner auszudehnen, die nah geſchehenèr Publication des Placats die Provinz verlaßen wollten, ohne vorher ihr Contingent vbllig êntrichtet, oder doch eine hinlängliche, Bürgſchaft, die- dafür haften kann, verſchaſfet zu haben. Es fehlte weiter an nichts, um die | Tyvanney ganz vollſtandig zu machen , als daß
man zu allen dieſen Strafen auch noch die Tos desſtrafe geſeßt hâtte. ? Wir verſehen uns deßen, daß uns die Anx hänger dieſer Operation den Einwurf machen wer den, „es trâfe dieſelbe ja nux die bemitteltften „Einwohner; und ſie wäre auch überdieß bloß „cine Anleihe, die in Staatsſchulden - Schei-* SU oder Annuitâten auf die Staaten wiederbeM 5 y ¿0h?