Geschichte der französischen Revolution
Die Nactſizung des 4. Auguſt. 31
und der Häufung von Pfründen, der ohne Rechtstitel erteilten Penſionen und endli<h Umgeſtaltung der Zünfte.
Man hat wegen des Taumels der Aufregung, die in dieſer Sizung herrſchte, wegen der atemloſen Haſt, mit der die Einzelnen Opfer braten, über deren Größe ſie ſih gar niht flar ſein fonnten, dieſe Nacht die Bartholomäusnat des Eigentums genannt. Und doch beruht auf dieſem Tage unſere heutige Geſellſhaft und unſer moderner Staat. „Die Beſchlüſſe der Verſammlung,“ ſagt Ranke, „ſind inſofern von größter Tragweite, als der Zuſtand, den ſie vecwarfen, im Grunde der allgemeine von Europa war. Es war eine neue âÎra für den Kontinent überhaupt, die ſi< darin ankündigte.“ Die Durführung dieſer Beſchlüſſe hat Frankreih in den Bürgerfrieg geſtürzt und zum Kampf mit dem Ausland beigetragen, und das meiſte, was die Verſammlung nachher geſchaffen, hat ſi niht von Dauer erwieſen. Darum bildet der 4. Auguſt 1789 den Brennpunkt der Revolution, und niht die Zerſtörung des Alten, die man damals beabſichtigte, ſondern der unendliche Gewinn für die Sufunft, die Emanzipation der Arbeit, die Gleihheit des Rechtes, die Einheit des Staates macht ſeine eminente welthiſtoriſ<he Bedeutung aus, die fortwirft bis auf den heutigen Tag.
Der Erklärung der Menſchenrechte, die in den Tagen vom 20.—26. Auguſt angenommen wurde, kam trog des Jubels, mit dem ſie begrüßt wurde, daneben keinerlei praktiſcher Wert zu. Sie iſt weder originell no< frei von Widerſprüchen. Vergeblih ſucht man in ihr einen Hinweis auf das Königtum und ſeine Gewalt. Und doh lautete der erſte Artikel der neuen Verfaſſung, die drei Jahre vor der Einführung der Republik vollendet ward: „Die franzöſiſhe Regierung iſt monariſh.“ Eine beſonders wichtige Frage bei der Verfaſſungsberatung, wel<e die Nationalverſammlung getreu dem Shwur im Ballhaus der Ordnung der Finanzen vorhergehen laſſen wollte, war die, ob dem Rönige gegen die Beſchlüſſe des Parlaments ein abſolutes Veto, das heißt ein unbedingtes Einſpruchsreht, wodur< er ſie ein für allemal hätte beſeitigen können, oder nur ein ſuspenſives (aufſhiebendes) Veto eingeräumt werden ſollte, ſo daß ihre Dur<führung nur auf eine beſtimmte Seit vertagt werden fonnte. Während Mirabeau mit politiſhem Scarfbli> unbedingt für erſteres eintrat,