Geschichte der revolutionären Pariser Kommune in den Jahren 1789 bis 1794

D 6 Te

(Buudestag) zuſammen. Dieſe Völkerbünde wurden von den Römern erobert und dann entweder gauz aufgelöſt oder doh ſonſt ganz unſchädlich gemacht.

2) Verein aller civitates (Bürgerſchaften) einer Provinz (z. B. die commune Aſiens, Theſſaliens).

3) Engerer Verein einer Landſchaft oder größeren Provinz, vder auh eine einzelne Gemeinde (z. B. bei Cicero, Verr. 1, 38, commune Milyadum).*)

4) Kollegium (z. B. commune Mimorum).

Somit bedeutete Kommune uxſprünglih eine dur< freiwilligen Zuſammenſchluß entſtandene Gemeinſamkeit mehrerer Städte oder kleinen Völkerſchaften mit zuſammenhängendem odex an einander gräuzendem Gebiete, die mehr oder minder gleiches Recht und gleiche Jutereſſen hatten. Selten bezeichnete es, wie jezt bei uns, eine einzelne Gemeinde, eine mit einer gewiſſen Verfaſſung ausgeſtattete Ortſchaft. Unſere Sammtgemeinden , wie ſolche in Weſtfalen und anderwärts beſtehen, fommen dem urſprünglichen Begriffe der Kommune ziemlih nahe.

Der Völker- oder Städtebund iſt, wenn er unabhängig bleibt, der beginnende Föderativ-Staat, ja der auf ungezwungene Weiſe ſich bildende Staat überhaupt. Jt doh ſhon die völlig unabhängige, das heißt unter feinem andern, meiſt größeren Gemeinweſen ſtehende oder in daſſelbe eingefügte örtlihe Kommune oder Gemeinde ein Staat üm Kleinen !

Gewöhnlich ſeßt ſi<h der Staat aus vielen Gemeinden zuſammeit. Die Gemeinde iſt nun, wenn man vou den nicht nothwendig iunmer mit Grundbeſiß ausgeſtatteten Familien abſieht, das einfachſte organiſche Element und Bindemittel des Staates. Wird Letterer groß und ſtark, ſo werden die ihn ausmachenden Gemeinden in verſchiedene Aemter, Kantone, Kreiſe, Departements, Bezirke und Provinzen vermittelſt Ueberund Unterordnung in dem Maße eingereiht, in welchem es dem Staate als Ganzem und als Geſammtordner gelingt, die unteren Organismen zu bemeiſtern. |

Der aus der Föderation von Gemeinden hervorgehende Staat iſt der friedlich entſtehende, nicht der kriegeriſche, Unterdrückung ausübende und: auf Eroberung fußende. Ex hat eine ſ{hwache einheitliche Selh-

*) In der großen Enkykloyädie von Erſch und Gruber iſt dieſe ‘dings ſeltene Bedeutung (T. Sektion, Band 57) in Abrede geſtellt. Cs hett baſel y Dribus, centuria, curia, civitas find in gewiſſem Sinne Gemeinſchaften, aber ſie E niht alle unterſten lokalen Gemeinſchaften. Am Nächſten ſteht dem Wort Gemeinde die res publica. Dagegen geſellt fe wegen der Etymologie recht eigentli) commune unſerer Gemein e bei, obgleich es im klaſſiſchen Latein z.B. bei Cicero, als Hauptwort nicht eine lokale ſtädtiſche oder ländliche Gemeinde, ſondern einen Verband mehrerer Ortſchaften, reſp. Gemeinden bezeichnet.“ — Fers ier heißt es auf Seite 126 des 57. Bandes dex erſten Sektion : „Wi tig für infer Frage iſt es, daß der Begriff Kommune (commune ſhon bei Cicero) bei deu Römern nicht eine einzelne Stadt, ein einzelnes Dorf, ſondern einen Verband von Ortſchaften bezeichnete, an deren Spigze cine größere Stadt ſtand, tie dieſe Bezeichnung namentlich von Sizilien bekannt iſt,“ — Die lateiniſchen Wörterbücher dagegeu geben als Bedeutung von commune gewöhnlih niht nur Lauſa: Bezirkſchafts- uud Provinzial Verband, ſoudern auh Gemeinde an. 0