Geschichte der revolutionären Pariser Kommune in den Jahren 1789 bis 1794

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Der Konvent ließ ſih no< niht einſhüchtern. Er beſchloß einſtimmig die Ueberweiſung der Petition an den Wohlfahrtsaus\<huß. Die Petitionäre verlaſſen darauf wüthend den Saal und es erſchallt der Ruf: „Zu den Waffen!“ Der Deputirte Lavaſſeur \{<lägt vor, auf die angeſchuldigten Girondiſten das Geſeß der Verdächtigen anzuwenden und ſie verhaftet zu erklären. Aber Niemand ergreift das Wort über dieſen Vorſchlag. Alle Diskuſſion hört auf. Nun wurden die Girondiſten aufgefordert, ihre Funktionen als Volksvertreter freiwillig zu ſuspendiren, wozu ſih Jsnard, Lanthenas und Fauchet bereit erklärten, während die Andern ſih deſſen weigerten. Die Verſammlung war rathlos. Auch war ſie gefangen ; denn kein Deputirter wurde von der Wache hinausgelaſſen. Endlich wollte der Konvent auf den Vorſ<lag des Deputirten Barère erproben, daß er frei war. Wir müſſeu hierbei bemerken, daß der Konvent ſeine Sißungen jezt im Schloſſe der Tuilerien abhielt. Faſt die ſämmtlichen Deputirten, an ihrer Spiße der Präſident Herault-de-Sechelles, ziehen dur<h die auf den Hof. gehende Thür, bewegen ſi<h im langſamen Zug nah dem Carouſſel-Plaße zu und langen endli<h beim Geueralſtabe Henriot's an. Vergebens verlangt unter Berufung aufs Geſeß der Präſident, daß ſih die bewaffnete Macht zurücziehen ſoll. Dann fragt er: „Was will denn das Volk? Der Konvent beſchäftigt ſich do< nur mit dem Glücke deſſelben 2“ Hierauf antwortet Henriot: „Das Volk hat ſi<h niht erhoben, um Redensarten anzuhören, ſondern um Beſehle zu ertheilen. Es will, daß man ihm vierunddreißig Schuldige ausliefern ſoll.“ — Dann huſt Henriot ſein Pferd einige Schritte zurü> und ruft mit ſtarker Stimme : „Kanoniere, an Eure Stüe !“

Der Konvent mußte umkehren. Erniedrigt ging ex an die Wiederaufnahme ſeiner Verhandlungen in den Sißungsſaal zurü>, wo die Liſte der zu proſkribirenden Deputirten verleſen und diskutirt wurde. Marat, der hierbei wie ein Diktator verfügte, ließ verſchiedene Namen ſtreichen, andere hinzufügen. Endlich wurde folgendes Dekret angenommen :

„Der National-Konvent verfügt, daß die nahbenannten Deputirten mit Haus-Arreſt belegt werden, indem ſie unter der Obhut des franzüſiſchen Volkes, des National-Konvents und der Biederkeit der citoyens von Paris bleiben. Dieſe Deputirten ſind: Genſonné, Guadet, Briſſot, Gorſas, Petion, Vergniaud, Salles, Barbaroux, Chambon, Buzot, Biroteau, Lidon, Rabaud-Saint-Etienne, Laſouxrce, Lanjuinais, Grangeneuve, Lehardy, Leſage, Louvet, Valazé, Kervelegan, Gardien, Boileau, Bertrand, Vigée, Mollevault, Henri Larivière, Gomaire, Bergoeing. Auf gleiche Weiſe werden mit Haus-Arreſt belegt die citoyens Clavière, der Miniſter der öffentlihen Steuern, und Lebrun, der Miniſter der auswärtigen Angelegenheiten.“

Was -die Deputirten Jsnard und Fauchet anbelangte, ſo wurden dieſelben, weil ſie ſi< freiwillig von ihren Funktionen ſuspendiren zu wollen erklärt hatten, niht mit Zimmer-Arreſt belegt, ſondern ſie durften ſich frei in Paris bewegen unter der Bedingung, daß ſie die Stadt niht verlaſſen ſollten.

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