Otočaner Regiments-Geschichte : vom Ursprung dieser Gegend, ihrer Bevölkerung und ihrer Schicksale : in zwei Bänden und drei Hauptstücken
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Vermöge einer dur<h den Petazi ddto. Karlstadt am 24. Dezember 1762 intimirten allerhöchſten Reſolution, iſ die Strafe der Fuſtigation oder Landes - Verweiſung in der Grenze aufgehoben, und dafür die Zuchthausſtrafe eingeführt worden.
Jm Jahre 1763 endete der ſiebenjährige preußiſhe Krieg, und wegen des am 15. Februar 1763 abgeſchloſſenen Friedens zwiſchen Jhrer Majeſtät der Kaiſerin und dem Könige von Preußen wurde die Abhaltung des Te Deum'’s angeordnet, und die im Felde geweſene 14., 15. und 16. Colonne des Likaner und Otoëaner Regiments war nah Hauſe eingerüc>t.
Im Monate Auguſt 1763 wurde der Feldmarſchall - Lieutenant Graf Petazi jubilirt, und an ſeine Stelle iſ der Feldzeugmeiſter Baron von Beck zum Kommandirenden ernannt worden, wurde aber vom Feldwarſchallz Lieutenant Brentano in Karlstadt vertreten.
Daß eine Conſkription im Otoëaner Regimente ſchon früher war, iſt aus der Verordnung dieſes Brentano ddto. KarIstadt am 6. Jänner 1764 zu erſehen, in welcher er dem Oberſten Vukasovié nah Bründl ſchreibt, daß es ſcheine, als wenn die Kompagnie-Kommandanten die neuen Conſfkriptionsliſten aus den alten abgeſchrieben haben.
Unterm 10. Jänner 1764 hat Brentano aus KarlIstadt befohlen, daß im Regimente ein Magazin erbaut werden ſoll, in welches Früchte für die nothleidenden Grenzer geſammelt werden, und ddto. Karlstadt am 17. Jänner 1764, daß für die Reiſenden die Wirths- und Schankhäuſer errichtet werden ſollen, damit ſie nicht den Offizieren zur Laſt fallen.
In demſelben Monate und Jahre iſ der General-Major Graf vonLanjus nah Gospié als Brigadier gekommen, und bur denſelben ließ der Brentano ddto. Karlstadt am 19. Jänner 1764 die erſten Puppillar - Tabellen einführen.
Der Wein- und Brann(wein-Ausſchank, dann die Fleiſhbank-Arrenden wurden in dieſem Jahre zuerſt im Regimente eingeführt, und FeldmarſchallLieutenant Brentano überſhi>te ddto. Karlstadt am 19. Februar 1764 den erſten mit den Zengger Inſaſſen Nikolao Gergurevié und Gierolimo Miskulinovié angeſtoſſenen Arrenda- Kontrakt ddto. Karlstadt am 1. Februar 1764 für den Wein-, Bier- und Brandwein - Ausſchank im ganzen Regimente mit der Verbindlichkeit, das Fleiſh nur in Bründl und Otoëac auszuſchrotten, um eine jährlihe Arrenda pr. 1800 Gulden.
In dieſem Kontrakte iſt ausbedungen, daß die Arrendatore ſchuldig ſind, zweierlei Weine, nähmlich: guten und ſhle<teren auszuſhenken. Der Preis des Weines war nah den Preiſen in Zengg und Carlobago mit