Rechte und Obliegenheiten der Regenten und Unterthanen in Beziehung auf Staat und Religion : eine Folge des Systems der moralischen Religion
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Ts übergebe hier 'nieinem Publikum" eine der ſpeciellen Moralen , welche ich bey der erſten Ausgabe meines Syſtems der moraliſchen, Religion verſprochen habe, und welche ohnſtreitig den allere wichtigſten Gegenſtand hakt. |
Man bedenke, daß ich hier als Philo fo ph „und: nicht als Statiſtiker rede und — daß “ih meine Ueberzeugungen vortrage „ die ich nie manden aufzudringen begehre. |
Noch