Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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erkennen! Will die Truppe des Zurufes ungeachtet nicht halten , ſo giebt Sie Feuer auf ſelbe , und ſchließt das Thovr oder Barriere, hinter welchem fie wieder ladet.

20. Bey der Nacht hat ſie alles , was ſi< ihrem Poſten nähert , mit: „Wer da ?,, anzurufen und nicht vorbeyzulaſſen , wenn man ſich nicht durch eine Antwort zu erkennen gegeben hat. "Wenn auf dreymal wiederholtes Anrufen keine Antwork erfolget y fo ſoll ſie „Halt ,„! rufen , und im Fall ſie mit ſcharfen Patronen verſehen iſ , warnen , daß ſie Feuer geben werde, wenn elu Schritt weiter gethan werde; wird der Warnung ungeachtet nicht augehalten, ſo giebt Sie Feuer darauf, wenn es mehrere Perſonen find ; iſt es aber nur Eine , ſo haltet ſie dieſelbe mit gefälltem Bayonete an , und ruft in jedem Fall der Wache, Wenn aber angehalten wird, 0 foll ſie nicht ſelben die Sache zu unterſuchen gehen, weil es für den Poſten und ſie gefährlich ſeyn könnte, ſonderu dem Korporal rufen , damit ev es mit gehôriger Vorſicht unterſuche,

21, Wird einer Schildwache von einer andern etwas zugerufen , ſoll ſie es unverzüglich der nâchſieu an ihr dem Poſten zu, ebenfalls zurufen , bis es zu der vor dem Gewehr kömmt, die es dem Korporal oder Poſten - Kommandant anzeiget.

22. Wenn eine Schildwache von einer Krank» heit oder gählingem Uebel befallen wird, ſoll ſie ſi ablôſen laßen , welches dur Zuruſen quf obige Weiſe geſchehen fann.

23, Wenn bey Tag eine Truppe oder eln Offfzier bey einer Schildwache oorbeygehet, wird ſie ſtille