Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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porzügliche und nothwendige Pflicht der Unterofſiziere ſo wie auch der Hr. Offiziere den moraliſchen Karakter ihrer Unitergebenen, die guten und ſchwa‘chen Seiten derſelben, vollkommen kennen zu lernen, Es iſ nicht genug zu bemerken , - daß dieſer oder jener im Exerzieren geſchikt. oder ungeſchikt, ruhig oder unſtätt imGliede, aufmerkſam oder unaufmerkſam ſey; man muß wiſſen , ob er folgſam, {hüchtern , dem Spiel oder Trunk ergeben , ob unbehilfich , leicht in große Verlegenheit gerathend, ob muthig, gottes» fürchtig tapfer , ehrlich iſt. u. ſw. Endlich muß der Offizier und Unteroffizier auch die körperlichen Eis genſchaften unid den Zuſi. - der Geſundheit eines Jeden kennen lernen, um in jeder Gelegenheit zweko mäßig verfahren zu nnen,

Jch ſete den Fall ; ein auf Vorpoſten detáſchirtex Unteroffizier ſollte eine oder auch zwey Schildwachen bey einem entferaten Wirthshauſe ausſtellen; wenn ex nun ſeine Leute nicht kenute, und einen Trunkenbold und cinen Schwerhörenden oder Kurzſichtigen dahin ſtellen würde, ſo könnte die Wohl» farth einer ganzen Truppe, vielleicht eincs ganzen Heeres darunter leiden, Darum müſſen Offiziere wenn ſie mit Mannſchaft von mehreren Kormpasz hien oder Korps in Dieuſt kommen , ſich gleich nach den Fähigkeiten und Fehlern ihrer untergeordneten Soldaten erkundigen , entweder bey den Unteroffizieren , oder — wenn von einer Kompanie

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