Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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denn fo wie ſich. ein Fall ereignet , worin ſich dex Gleiche mit noch andera beſiudet, ſo beſorgt diéſerdaß diesmal die Reihe der Begünſtigung einen tan» ' deen treffen konne, und er fühlt ein gewiſſes Misbehagen mit der Benehmungsart des Vorgeſezten , was eigentlich nichts anders als Mangel an Zutrauen ijk. Die dritte obenerwähnte Art von Nachſicht, wenn nemlich der Offizier (nah einem gebräuchlichen Ausdruf) ſeiner Saché nicht gewiß i| , und ſch ſcheut Ausſiellungen zu machen, iſt zwar dem Dienſte hôch| ſchädlich, dennoch eher als. die voro bemeldeten zu entſchuldigen, Es ſollte zwar niemand zum Offizier befördert werden, der nicht ſeine Pflichten kenute und ſelbe zu erfüllen verſtünde ; allein es ſind dennoch jene leicht zu entſchuldigen, die ſoviel Ehrliebe beſizen , daß ſie thre ſchwache Seiten nicht blos geben, und durch Fehler ſich und ihre Kame raden in Schaden und Schande bringen wollen. Jſt bey: ſolchen Offizieren guter Wille ſ{< zu unterrichten vorhanden , ſo werden ſje ſich bald Kenntnis dex eingeführten Ordnung und der Dienſt _pſlichten eines jeden Grades erwerben , um nicht duerch ſtete Nachſicht den Beweis zu liefern , daß ſie nicht gehörig zu ſtrafen verſtehen. So ſehr nach“theilig es fur den Dienſt und die gute Ordnung in ciner Truppe wäre, wenn ſie mehrere dergleichen Offiziere hätte, die aus der Ucberzeugung ihrer