Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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ſey ¿ dabey ziehe er alle Umſtände wohl in Betracht ; erwäge alles wohl, denn es kann eine Sache die zu einer Zeit ſehr zwekgemäs und anwendbar iſt, in cinem andern Zeitpunkt ganz unausfäührbar ſeyn. Fſt aber ‘nah dieſer Vorausſezung einmal eine Anordnung getroffen , ein Befehl gegeben , ſo weiche man fa nicht mehr davon ab , ſondern halte beharvs lich auf die Vollziehung, Wer nicht ſelbſt dur< längere Dienſte die Erfahrung gemacht hat, wis [eicht eine Truppe zu führen iſt, wie willig ſie dem Befehlen gehorcht und wie in Ordnung ſie zu halten iſt, wenn von oben herab ein jeder überzeugt iſt, daß ' es bey dem einmal Verovdneten bleibt und die Fehlbaren ohne Nachſicht beſiraft werden , der wird kaum glauben können , welche Wirkung die Befolo gung dieſes Grundſazes nach ſich zicht. —

Wir wollen nun durchgehen, was der Felda weibel zu befolgen hat , wenn er von dem Haupts mann die nôthigen Befehle — zu welcher Zeit die

“Appelle und wie viel des Tags gehalteu werden e wenn die Wachtparade aufzieht , Zapfenſtreich ge ſchlagen wird , u. ſw. erhalten har. z

Das erſte ſo ex zu verrichten. hat iſt+ daß ex

Folche denen Hrn, Offiziers überbringt y und von

ihnen vernimmt , welcher derſelben die Kompanies Jnſpektion, oder wie es. bey einigen Truppen heißt y den Tag hat, Sodann ertheilt ex den Ordinares