Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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ndern in den Haberſak geſtekt werden. Dié Flela dungsſtüte werden zuſammengefaltet , das Füttertuch auswendig , und auf das gleiche Brett gelegt. Der Hut öder die Kappe kömmt oben darauf. Der Feldweibel und der Furice entfernen ſi< niemals aus der Käſerne ohne dem Korporal von der Juſpektion geſagt zu haben, wo ſelbe im Falle, daß man nah ihnen fragte, anzutreffen ſchen, Eden ſo wird der Hr, Offizier von der Anſpektion dem Feldwcibel immer hinterlaſſen, wo er ſich auſhalte; damit man’ ihm ſo wie etwas neues befohlen wird,

- daſſelbe alſogleich melden könne.

Der Furier faßt gegen" einen Empfangſchein nach einem diesfalls beſtehenden Reglement auf die Stärke dex Kompanie und die Anzahl der Kammern

berechnet , an dem ihm beſtimmten Ort die Kerzen,

und véttheilt ſelbe in die Kammern. Die Tambours finden ſich des Abends eîne Viertelſtunde vor angeordnetem Zapfenſtreiche auf

‘der Hauptivache ein, und ſchlagen ſodann die Res trâte bis in die Kaſerne.

Sobald dee Zapfenſtreich geſchlagen wird; verfügt ch die Mannſchaft în die Kalen und zwax ſo ſchleunig als möglich. :

Die Ordinare- Scheſs und Unteroffiziers ‘núſſen die érſien in der Kaſerne ſeyn , um längſtens eine Viertelſtunde nachdem dex Tambour, aufhört zu