Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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gemeldet worden wäre, z, B. daß den folgenden Tag der Hr. Hauptmann um 7 Uhr des Morgens ſi<

bey der am Orte befindlichen oberſten Militärbehörde

einzufinden habe, daß ein Hr. Offizier auf die Wacht. zieht, u. dgl. Wenn nun der Jaſpekzions- Korporal

ven dem Feldweibel unterrichtet worden, was er

deien Hv, Offiziers zu melden habe , ſo geht er zuerſt

zu dem Hr. Offizier der Jnſpekzion, welcher ſich in

der Kaſerne einfinden, und nachſehen ſoll, ob alles

_in der Ordnung iſt, und macht dieſem den Rapport

vou der Kompanie ; hat dieſer noch etwas zu mel

den, ſo fügt eres bey ; ſodann wird der Rapport

dem jüngſten Offizier, und ſofort bis zu dem Hr.

Hauptmann gemacht. Wird von dieſem etwas

neues befohlen, ſo überbringt er dieſen Befehl allen

Hrn. Offiziers, 11nd ſodaun dem Feldweibel, welcher

ſoaleich die Ordinare- Schefs verſammelt , und

ihnen das zu vollzichende auſträgt.

Hierauf übergiebt der Korporal von der Jns ſpekz;ion *) ſeinem Nachfolger den Dienſt , ſagt ihm, was ex nettes zu- beobachten hat, wer in dex Gefangenſchaft, und ob bey Waſſer und Brod, ſizt, um ioieviel Uhr die Mannſchaft des Morgens avſfgewelt werden ſoll (wenn nemlich kein Tambux Wirbel ſchlägt ) u, dgl. Sodann begeben ſich beide 4E ) Es iſt ſehr gebräuchlich den Korvoral von ‘dex Juto

ſpektion , guch Korporal vom Tag zu nennen,