Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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des Feldweibels , des Furiers und des Korporals von der Jnſpektion, wenn ſie mit ihren Seitengewehren verſehen ſind, weil es ſeyn kann , daß ſie noch eine unvorhergeſehene Dienſtverrichtung zu beſorgen haben. Man kann um die Mannſchaft des Morgens aufſtehen zu machen, entweder einen Wirbel ſchlagen, oder dieſelbe blos durch den Jnſpektions - Korporal , agufwe>en laſſen. Dieſer geht in alle Kammern, und klopft mit einem Stoc auf die Tiſche und an die Better und mahnet zum Aufſtehen, indem er zugleich den Appell der Mannſchaft macht. Für diejenigen, ſo auf der Wache ſind, antwortet der Schlaffkammerad,oder wenn beide Schlaffammeraden abweſend wären, der Ordinare - Schef mit den Worten: LF. -7. iſ auf der Wacht; oder U7Li. i mit Urlaub u. {6 f.

Bey - dieſem Aufwecken hat jeder Soldat bei dem Juſpektions-Korporal ſich um dasjenige zu melden, was er zu erhalten wünſcht , oder was er bey dem Feldweibel, denen Hrn. Offiziers oder dem Hr. Hauptmann vorzubringen geſinnet iſt.

Z. B. N. N. meldet ih, die Wache mit N. -N. vertauſchen zu konnen.

N. M. meldet << unpäßlich.

N. N. meldet ſich um 24 Stunde Urlaub uach Þ.

N. N, meldet ſich zum Rapport , um ſich úber eine empfangene Mishandlung von X, zu beſchweren,

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