Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

— DOA

Es ïſ ſehr ſchwer úber Adminiſirazion und Kontabilitát ( Verwaltung - und Rechnungsweſen) cine Anleitung zu geben, da dieſelbe je nach den Umſtänden entweder von den Kautonal Militärbehôrden, oder dem Ober - Kricgskommiſſariat ertheilt wird; allein demohnerachtet kaun es nicht ſchaden, in dieſen Gegenſtand näher einzutreten.

Dieſer Borausſezung zu Folge wollen wir no einige wejéutliche Puntte berúhren.

Der Quartiermeiſter erhält eine wohleingerichtete Verpflegungs - Liſte alle Monate von den Konpavrien 5

er empfängt die Beſoldung für alle, und läßt ſich vom erſten bis zum lezten den Empfang unterſchreiben.

Der Wagenmeiſter empfängt den Pret für die Fuhrknechte vou dem Stabsfurier auf eine von dem Ouartiermeiſter viſirte Pretliſte , und häudigt - den Décompte derſelben, ſowie der Stabsfurier jenen des Damburmäajors, und des geſammten kleinen Stabs, ſammt den allfälligen Kauzionen der Handwerfsleute, dem Quartiermeiſter. ein, welcher darüber genaue Rechnung führt, und eben ſo wie die Herren Hauptleute mit ihren Untergebenen alle zwey Monate abrechnet,

NB. Es verſteht fich, daß wenn bey einer Truype kein Dekont (Décompte ) abgezogen wird, dies wegfällt; indeſſen muß doch nicht außer Acht gelaſſen werden, | daß es în vieler Hinſicht vortheilhaft iſt , dem Soldaten täglich einen Baten zurükzubehalten , wodurch er ſich einen Nothpfenning erhält, der ſonſt vielleicht durch die Gurgel gereiſt wäre.