Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad
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Sn den Gaſſen ſoll niemand (alſo auch die Ober- und Unter - Offiziers nicht) Tabak rauchen z dies hat jedoch nicht den Verſtand, daß man nicht vor der Thür ſeines Quartiers eine Pfeife rauchen dúrfe, ſondern bezieht ſich blos darauf, wenn jemand ausgeht und die brennende Pfeife in den Mund hat, oder ſie unter Wxgs anzündet , welches unanſtändig und an vielen Orten durch die Polizey verboten iſt, indem durch eine kleine Unvorſichtigkeit der größte Schaden entſkehen könnte,
Auf Spaziergängen außerhalb eines Ortes kann indeß geraucht werden; begegnen Soldaten Offiziers, ſo “ziehen ſie ſogleich die Pfeife aus derit Mund und verhalten ſich wie bercits hier geſagt worden. 5 i
Auf dex Gaſſe ſollen die Soldaten ſih nicht mit einander balgen, ‘herumreißen oder ſpringen y lermen, ſingen oder gar jauchzenz; alles dies iſt unanſtändig. Eben ſo wenig dürfen ſie Bürgers leute, ſeyen ſie männlichen odex weiblichen Geſchlechts nefen , plagen , ihren Verrichtungen Hinderniſſe in den Weg legen, u. dgl. Denn dev Soldat muß immer ſeines hohen Berufes — andere zu beſchüßen (und alſo ulcht zu hindern oder zu beleidigen) — eingedenk ſeyn.
Jeder Soldat , welcher nachläßig oder unſauber angezogen „- angetroffen wird, ſoll auf dex Stelle