Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad
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u. ſt. f. wie ſolches der Furier mit dén OrdinareScheſs macht (S. 119.) Die Furiers erkundigen ſich um das Quartier des Herrn Oberſtlieutenants, des Aidemajors und des Quartiermeiſters, um ſolche denen Herren Offizieren und dem Feldweibel bekannt machen zu können. Der Quartiermeiſter ſorgt für cinen Plaz für die Bataillonswägen.
Ohnaefehr eine Stundewegs von dem Orte des Nachtquartiers ‘ſendet der Bataillons - Schef den Aidemajor mit der Meldung ‘von der Ankunft der Truppe und um die Befehle voraus. Dieſer Xóômmt dem Bataillon entgegen , verrichtet ſeine Aufträge und führt das Bataillon entweder vor das Quartier des Hrn. Ober - Lieutenants , oder gerade auf den Bataillons - Sammelplas. Daſelbſt marſchiert das Bataillon auf, präſentirt das Gewehr,“ ſchi>t die Fahne ins Quartier des OberſtLieutenants, die Wache tritt vor die Fronte: es wird zur Ordre geſchlagen , den Feldweibels der Befehl in Betreff der Appelle, Marſches u. dgl. gegeben, und hierauf werden die Kompanien durch die Hauptleute auf den Befehl des BataillonsSchefs in ihre betreffende Kompanie - Nummern geführt , woſelbſt verfahren wird, “wie Seite 147 und PIgaee geſagt RE