Vorlesungen über eine künstige Theorie des Opfers oder des Kultus : zugleich als Einleitung und Einladung zu einer neuen mit Erläuterungen versehenen Ausgabe der bedeutendsten Schriften von Jacob Böhm und S. Martin

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Dieu et vons!) zu erläutern ift, indem der Menfch nicht etwa die Autorität feines Gewiffend gegen die Autorität der Tradition verläugnen (der Kirche zu Tieb lügen) joll, jons dern ungefehrt feines Gewilfend wegen’ die letstere Autorität nur anerkennen. Noch muß bier bemerft werden, daß der fubjeftive Glaubensbegriff, wie ihn Kant einführte, jede Glaubenspflicht oder jede Autorität unmöglich macht. Was nämlich nicht als objektiv von mir erfennbar ift, das fann auch fein Recht anf meinen Glauben an daffelbe oder demfelben nicht geltend machen, und gegen das habe ich aljo auc feine Pflicht zu glauben, oder die erfannte Wahrheit als folche audy anzuerfennen, und folches ijt folglich Feine Autorität fir mich. Mit der Erfüllung meiner Pflicht zu glauben, habe ich aber ein Recht erlangt, und zwar Das echt inner diefem Glauben (Dubitatio fiat intra fidem) zu zweifeln, ‘d. h. diefen meinen ned) erjt unmittelbaren, "Tabilen Glauben durch dag Wilfen zu bewähren und von feiner Sabifität zu befreien. Diefe Wiffenjchaft, welche je> den Neft des Zweifel im Glauben tilgt, it die pojitive Miffenfchaft, welcher jene negative Wiffenfchaft entgegens fteht, die umgefehrt jeden Net des Glaubend oder ber Slaubensfähigfeit im Zweifel zerftört, woraus man aber nicht blos das Unverftandige, fondern das BVerbrecheriiche jenes Thuns einjieht, welches, um (wie daffelbe zwar vor gibt) die Iegtere Wiffenfchaft zu hemmen, zugleich auch, Die erftere zu hemmen fich befugt hält; biemit aber, was eben der Teufel will, den Zweifel im Glauben recht warnt umd den Menfchen in der Lüge gegen Gott und gegen jid) hält. Menn übrigens fchon Thomas Aguin den Sab anfitellte: veritas (autoritas) veritati non contradicere polest, fo fann man diefen Sat umkehren und fagen: jede Autorität, die einer andern pofitiv widerjpricht, überfchreitet ihr Necht, hat aber darum nidht ihr Nedt verwirft, fondern foll in ibreRechtsfpbärezurüdgemwiefen werden. Der Begriff der Infallibilirar fällt aber mit jenem der Autorität zufammen, und