Über den Geist des Zeitalters und die Gewalt der öffentlichen Meinung

Viertes Kapitel,

Wie entſteht die dffentli<he Meynung?

Wenn ivir ein Volk als eine Verſammlung von Judividuen zu einem gemeinſchaftlichen Zwecke bes trachten; ſo kann und darf: derſelbe kein Anderer als das allgemeine Staatswohl ſeyn. Das be= ‘ſondere Jneereſſe dès Einzelnen wird alſo durch dieſes Band an das öffentliche oder Staats-Intereſſe geflochten, in welchem er unter einer guten Regierung das Seinige beſtändig finden wird : und ſo lange dies der Fall iſt, läßt ſich die innere Ruhe der Staaten gewiß verbürgen.

Dieſer innige Zuſammenhang beyder Jnker= eſſen, beſtimmt nun die Urtheile der Unterthanen, die mit den Grundſäßen der Regierung ſo lange zufrieden ſind, als ſie ihr Privat - Intereſſe niché in Gefähr ſehen,