Архив за историју Српске православне карловачке митрополије

Дрхив за историју српске православне карловачке митрополије 75

theilen lasset, ohne dem auf unsere Bikcher allein stellenden Permissu Superiorum, gleich wie der bey dem von Kurzbeck Ao 1773. gedruckte Platonische aus Russland gebrachte Catechismus nunmehro ега! beliebt, der hiesige aber aus vorangefihrten Ursachen hindangesetzt worden ist.

Das aus so beschaffenen Sachen und tiglichen Erfahrung selbsten erhellet, dass aus der von Kurzbeckischen Buchdruckerey der Ihro K. K. A. Maittis vorgebildete Nutzen fiir den Staat und die Nation selbsten bisshero noch nicht erfolget, wohl aber sich wegen gar zu schlecht angewendeten Lettern und Pappier, dann sehr fehlerhaft und verdžichtig ausgefallenen Drucks, offenbare Unzufriedenheit der Мабоп еп иззеге, ја selbe zu der obenangefiihrten Unanstandigkeit, Misstrauen und зспадlichen Beargwohnung verleitet worden, und nachdeme leicht abzunehmen ist, dass aut diese Art, obschon der Nation einerseits von allerhochsten Landesfiirrsten, die freye Religions-Ubung allermildest gestattet, aul der anderen Seiten aber die hierzu erforderliche ihrem Ritui adaptirte Bucher von irgendswoher als der von Kurzbeckischen Buchdruckerey zu уегschaffen verbothen, hingegen er, v. Kurzbeck mit einem Vorrath an dem der nicht unirten Nation fiir ihre Kirchen, der Geistlichkeit, und eigene Religions und Andachtsibung ausser denen bereits auigelegten, noch nothigen Biichern, nicht versehen, noch sich zu versehen im Stande ist, massen derley Bicher Auflaag alizuviel kostete, der Verschleiss derenselben hingegen auf einmahl und zugleich nicht anzuhollen Wžre, ZUmahlen selbe nicht alle Kirchen, Geistliche und ibrige Leite zugleich nothig haben werden, die Nation allemahl in ihrem fireyen Religions Exercitio gehemmet und dahero nicht beruhiget seyn werde. Dahero Ihro K. K. A. Maistit allerunterthinigst gebetten werden, in Ansehung der Шупзсћеп Buchdruckerey fir die nicht unirte allein, dahin die allerhochste Landesmiitterliche Sorge tragen zu geruhen, womit die Auflaag mit besseren, bey der Nation bisshero iblich gewesenen Buchstaben und besseren, als bishero geschehenen Pappier, ohne willkurlichen Abinderung und so hžuffig unterlassenen Fehlern besorget, oder etwa die Buchdruckerey weiter unten im Lande und unter der Nation, auch niher dem Erz- und Bistiimern, alMwo der Censor, Corrector leichter auslindig gemacht und das Buchdruckerey-Personale wohilleiler unterhalten, mithin die Bicher in geringeren Preise angekaufet werden konnten, ibersetzet, auch dabey veranstaltet werden mogte, dass in der Buchhandlung die Abtheilung dahin gemacht werde, dass denen idr die nicht unirte .eigentlich und allein gehorigen Bichern ein eigener Aufbewahrungs-Platz angewiesen, und dieselbe von aller Vermengung mit ienen fir die unirte aufpelegten Bichern hindangehalten werden, auch endlich von dem lilyrischen Buchdrucker v. Kurzbeck fir den Clerum, die Kirchen wnd die Nation nothige Bicher welche derselbe wegen obbesagten Ursachen nicht selbst auflegen, noch in Vorrath fir iedesmahlige Begehren, halten kann, anderwdrts nach der ihme bereits eX Synodo zugeschickten und kinftighin zuschickenden Specilcation Verschalfet werden sollen.

Nachdem auch ausser diesen bisshero angebrachten BeargwohnungsОгалбдеп der Clerus und Nation, noch andere, weit wichtigere und mit allerhochsten Unterschrift Ihro K. K. A. Maittis Selbsten bezeichnete