Allgemeine Grammatik der türkisch-tatarischen Sprache : aus dem Russischen übersetzt und mit einem Anhange und Schriftproben

Vorrede. IX

die harten Vocale überall auch die harten Consonanten [z. B. in ب لف‎ sr], die weichen Vocale überall die weichen Consonanten |z. B. in SS, wSÖ] fordern. Der Raum gestattet nicht dieses Lautgesetz hier weiter zu erörtern*), auch kommt der Verfasser überall wo es nöthig ist auf dasselbe zurück, da er aber eine allgemeine Grammatik der türkischen Sprache geben wollte, so musste er natürlich der allgemein anerkannten Aussprache der Gelehrten folgen.

Der Zusatz nach Nr. 96. dient nur zur Verdeutlichung der Ansieht des Hrn. Verfassers, der die Gasusendungen selbst für nichts anderes hält als für an den Nominativ angesetzte Postpositionen. Man darf jedoch den Nominativ als Casus nicht mit der Grundform des Wortes verwechseln, der derselbe allerdings der Form nach gleich ist, denn wo im Türkischen scheinbar der Nominativ für einen andern Casus steht [vgl. Syntax $. 60. und $. 70.], da findet nicht eine wirkliche Verwechselung der beiden Casus statt, wie man die Worte des Hrn. Verfassers verstehen könnte, und das Wort steht in solchen Fällen nicht sowohl im Nominativ, sondern virtuell im Genitiv oder Aceusativ, den man hier einen unbestimmten Gemitiv oder Aceusativ nennen kann. Dieses Eintreten der Grundform, oder des indeterminirten Casus für den determinirten,, erklärt sich wenn man annimmt, dass die Endungen dieser beiden Casus, eben so wie die des Dativs, abgekürzte Pronomina demonstrativa sind, welehe in ihrer Eigenschaft als solche dem Nomen den Begriff der Bestimmtheit oder bestimmten Bezüglichkeit mittheilen, wo aber dieses bestimmte Hinweisen wegfällt, ebenfalls weichen müssen. Der Dativ erscheint nie in der einfachen Grundform, sondern wenn das in diesem Casus stehende Wort auf etwas unbestimmtes beschränkt werden soll, so zu_einer Stadt. Nach dieser Ansicht des "Hrn. Staatsrath Dorn ‚würden neben dem Nominativ oder der Grundform, nur der @ enitiv,

Dativ und Accusatiy wirkliche Casus sein, die übrigen :Casus aber

wird dazu unter andern > gebraucht, z. B. s e# zu der Städt , بر شهر‎

") Die umfassendste Darstellung dieses Lautgesetzes hat /iguier gegeben, „Ble-

ments de la langue turque ete. Constantinople, 1790. A.“ dessen ganzes grammatisches System darauf begründet ist.