Begebenheiten und Unruhen im Bisthum Lüttich
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2) Verfügen dieſelbe ausdrüklih „ die Staatsverfaſſung des Bißthums ganz in den Zuſtand , wie ſie vor der Rebellion war , wieder herzuſtellen ; das Directoris um von Cleve hingegen verſpreche, eine interimiſtiſche Regierung niederzuſezen, und die Staatsverfaſſung mit einigen den Umfſänden der Zeit angemeſſenen Veränderungen auf denjenigen Fuß umzuformen, wie dieſelbe vor dem Jahr 1684, gewe-
ſen iſt,
Jh werde dieſe gewiß hier in ihrer ganzen Stärke dargeſtellte Behauptungen alle in der Folge einzeln genauek in Betrachtung “ziehen : vorerſt aber muß ih nur einiges über das Faétum bemerken , welches denſelben zum Grund gelegt wird :
Wahr iſt es , daß Cleve den ſeit der Nevolution vom 18ten Aug. vorigen Jahrs gewählten Magiſiraten der Städte Sicherheit für ihre Perſonen und Güter verſpro-