Bemerkungen über die französische Revolution und das Betragen einiger Gesellschaften in London bei disen Ereignissen

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fen zu werden verlangte, wúrde man rathen müſſen , ſeinen Glauben an die Nechtmäßigkeit gegen Unſchuldige verübter Proſtripzion ſorgfältig zu verbergen , und alles geraubte Gut znrúfzugebey.

Glauben ſie mir , die Einziehung der biſchöflichen Kapitel - und Pfarrey Einkünfte von liegenden Gütern, wird nie bey uns Beyfall finden, weil wir dieſe nehmliche Einrichtung in England haben. Aber die Aufhebung und Einrichtung her Klöſter, würde doch Statt finden , fragen Sie ? 0

Das lange Parlament fonfiszirte die Ländereien , der Dechaneyen und Kapitel aus den nehmlichen Gründen aus denen ihre N. V. die Kloſter Ländereyen verkaufte. Aber die Gefahr liegt in der Ungevechtig=z keit cines Grundſaßzes , nicht in der Klaſſe auf die er zuerſt angewendet wird. Das menſchliche Geſchlecht leidet dur ihr Betragen. Die N. V. von Frank= reich achtet Eigenthum , Geſez und Herkommen für nichts. Die Lehre der Verjährung ( ein Theil des Naturrechts wie Domat , einer ihrer größten Necht8lehrer mit ſo vieler Wahrheit ſagt ) wird öffentlich verworfen. Sie, die durch die Gewisheit, die fic jedem Beſiz und jeder Grenze des Eigenthums giebt , eine von den großen Urſachen der Geſellſchaftserrich= tung war, wird vernichtet, Was bleibt nun dem

Bettler,