Bemerkungen über die französische Revolution und das Betragen einiger Gesellschaften in London bei disen Ereignissen

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ſtitutionsfommiſſion ſagt laut ; daß ſie bèyde füt unvereinbar halten,

,„Das Maaß, das mán aus der Beſteuerung e, hernehmen will , iſt. ohne Zweifel ( ſagen ſie) null, ‘¡ſobald die Frage des Vorzugs politiſcher Rechte 7, zroiſchen einzelnem und einzelnem Bürger auf der /, Waage liegt. Perſönliche Gleichheit würde aufhs= „ren, und eine Ariſtofratie von Reichen ihren Ane fang nehmen, Aber dieſe Bedenklichkeit ſchrwoindet ; e, woenn die verſchiedene Maſſe des Steuerbetrags nur eenach ganzen Provinzen betrachtet, nur zwiſchen Pro7e vinz und Provinz zum Vorzug zugelaſſen wird. „So wird ſie ein gerechtes, wechſelſeitiges Verhält„„niß der Städte ohne die perſönlichen Rechte des ¿5 einzelnen Bürgers zu vermindern: “/

Hier wird das Prinzip des Steuerbetrags zwoi= ſchen Mann und Maun als null , als Gleichheitzu= grundrichtend ¿ als verderblich verworfen, weil es zur Ariſtokratie des Neichchumes führe: Doch ſoll eS nicht abgeſchaf ſeyn. Man nahm alſo zum Wege ſich aus der Sache zu ziehen, dieſe Ungleichheit des Steuerbeyträges zwiſchen Departement und Departement gelten , die einzelnen aber in jedem derſelben E gleich ſeyn zu. laſſen, Zu bemerfen , daß dieſe

Gleichheit ſhon in der Feſiſcsung der fortſchreitenden Wah- i