Bemerkungen über die französische Revolution und das Betragen einiger Gesellschaften in London bei disen Ereignissen

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Dér ‘exekutive Bevollmächtigte der franzöſiſchen Verfaſſung , nah ſeiner bürgerlichen und politiſchen Wirkſamkeit betrachtet , iſt, in Rückſicht der erſten , nah der neuen Verfaſſung , ohne Antheil an der öffentlichen Gerichtbarfcie. Er iſ niht die Quelle der Gerechtigkeit. Die Nichter der erſten Jnſtanz „ fo wenig E in der Apellazion , ſind von ſeiner Erneunung. Er {lägt ſie nicht vor. Er fann ſic nicht es Er i nicht einmal der öffentliche Fisfal. Er dient nur als Notar , die Wahl der verſchiedenen Richter zu authentiſiren , und durch Beſtellte ihre Sprüche vollzichen zu laſſen. Genau in ſeiner Voltmacht betrachtet , iſt er nihts mehr, als das Oberz haupt der Häſcher , Amtsfnechte , Gefangenwärter und Henker. Mie ſtand Königswürde auf einem tiefern Grad. Hunderttauſendmal beſſer wäre es für das An=ſchen des unglücklichen Fürſten, gar nichts mit der Verwaltung der Gerechtigkeit ¿u thun zu haben, da er ſchon alles deſſen, was ſie Ehrwúrdiges hat und Erhebendes, aller Macht , Prozeſſe zu beginnen, aller Macht , Strafen aufzuheben , zu mildern, zu begnadigen beraubt iſt , da uur der niedrige , verächtliche Theil der Gerechtigkeitspflege ihm blieb. Es toar nicht ohne Abſicht , daß die Verſammlung ſich ſo viele Múhe gab , das Brandmahl geroiſſer Verrichtungen wegzu= wiſchen , da fic entſchloſſen war , cinen Mann, der einſ ihr König war , în ſeinen Verhältniſſen nur um

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