Bemerkungen über die französische Revolution und das Betragen einiger Gesellschaften in London bei disen Ereignissen

344 eine Stuffe über den Scharfrichter , und in ſeinen Verrichtungen beynahe auf die nemliche mit ihm zu ſes zen. Es iſ nicht in der Natur , daß ein König, wie der franzöſiſche jezt iſt, ſich its oder andern achtbgr vorkommen fônne.

Nun zu ſeiner politiſchen Vollmacht. Unter den Befehlen der Naz. Verſ. Geſeze in Erfüllung ¿u ſezen y iſt ſein fönigliches Amt. Geſeze blos zur Vollziez hung bringen heißt niht König ſeyn. Indes wáre eine auh nur blos exefutive Macht „ wenn er ſie wirklich beſäſſe , immer noh eine große „ vielbedeuz tende Stelle, eine Stelle die in dem Haupte ſowohl, als ſeinen Untergebenen Treu und Fleiß für jede ihrer Pflichten forderte. Aber die Mittel 7 ſeine Pflicht auszuúben, müßten ihm dur< vorhandene Ordnung und Vorſchrift zugeſichert ſeyn , und Aufmunterung múßte er in den Verhältniſſen ſeines Amtes finden. Macht , Anſchn und Würde müßten ihn umringen , die Thore des Nuhms müßten ihm ofen ſeyn. Das exekutive Amt braucht thâtiges Vermögen , und wie láßt ſich entſcheidende Kraft von Ohnmacht erwarten. Was für Dienſie kann cin König von ſeinen Gchúlfen fordern , der zu ſhwa<h , zu arm für ihre Belohnung , fein lebenslänglich-s Amt , kein Landgut , nicht einmal einen elenden Jahrgehalt von 50 Pf. , nicht das eleudeſie , unbedeutendſte Ding geben kann ?

Der