Bemerkungen über die französische Revolution und das Betragen einiger Gesellschaften in London bei disen Ereignissen

BEIER RET AC 357 vefrete Einwürfe zu machen, erhalten zu haben. Die im Leichtſinn entrwoorfenen Dekrete der Demokratie würden hier an cinem Maßſtab allgemeiver Jurisprudenz ſich be= richtiget haben. Schon in alten Tagen waren dieſe gele= genheitlich entworfenen , zufälligen Volkschlüſſe„ der Untergang der Republiken, Sie untergruben den Gehalt und Beſtand der Geſeze , vernichteten die Achtung des Volkes gegin ſie, und vernichteten am En= de den Staat.

Die Vollmacht zu remonſtriren , die ſonſt unter den Monarchen dem Parlamente zu Paris zuſtand, in die Hände ihres höchſten exckutiven Beamten, den ſie Ksnig zu nennen belieben , zu legen , iſt der Gipfel des Unſinns. Er , der ausführen ſoll , kann nicht remonſtrixen. Beides vereinigen heißt weder Ausführung noch Nath , weder Gewalt noh Gehorſam unterſcheiden kônuen. Er, den ihr König nennt , ſollte entweder dieſe Macht gar nicht „ oder er ſollte mehr haben.

Ihre jezige Einrichtung i| ein Muſter der Ver= nunft ? Anſtatt nah dem Beiſpiel ihrer Monarchie dem Nichter ſeine unabhängige Stelle zu laſſen, unterwarfen ſic ihn dem blindeſten, ſtrengſten Gehorſam. Alles verändert , und Überall neue Grundſáze der Ord-z nung. Erſt eze ihr Nichter , die nah den Geſezen entſcheiden ſollen , und dann ſagt ihr lihnen, daß ihr

23 ju