Bemerkungen über die französische Revolution und das Betragen einiger Gesellschaften in London bei disen Ereignissen

Hätte man die Parlamente, ſtatt ſie zu großer Vermehrung der Nazionalſchuld zu trennen , gelaſſen, ſie hâtten vielleicht in der neuen Nepublif nicht ganz die nemliche , aber doch eine ähnliche Stelle mit dem Areo= pagus zu Athen behauptet , das heißt die Stelle cines Gegengewichts gegen demokratiſchen Leichtſinn und Unge= rechtigkeit, Jedermann weiß, daß dieſer Gerichtshof das große Steuer des Staates war ; Jedermann weiß, mik welcher Sorge man ihn aufrecht hielt , und mit welcher religióſen Heiligkeit er umgeben war. Jch gebe zu , daß Fakzionen in den Parlamenten waren ; aber ſie waren áuſſere , zufällige Uibel , nicht halb ſo ſehr durch innere Verfaſſung erzeugt , als in ihren neueren ſeh8jährig erwählten Richterkollegien. Einige Engländer billigen die Abſchaffung der alten Gerichtshöfe, in der Meinung , daß Beſtechung und Verderbniß ſc regierte. Aber ſie beſtanden gerecht vor jeder monarchiſchen und republifaz niſchen Prüfung. Dem Hof wäre jeder Beweis von Be= ſtechlichfcit , zu ihrer Aufhebung willkommen geweſen und die, die ſie jezt aufhuben , würden ſie eben ſogerne ſchuldig befunden haben. — Aber beide ſuchten umſonſt:

und ich {lieſſe alſo, daß grobe Gelderfaufungen ſelten unte ihnen woaren.

Es würde klug geweſen ſeyn , mit den Parlamentern ſelbſi , ihre alte Macht zu regiſtriren , oder wenig tens gegen alle Dekrete der N. V. wie einſt gegen Hof

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