Brehms Tierleben eallgemeine Kunde des Tierreichs : mit 1800 Abbildungen im Text, 9 Karten und 180 Tafein in Farbendruck und Holzschnitt 1/1

610 Vierte Ordnung: Raubtiere; dritte Familie: Marder.

konnten, die erlangte Freiheit zu benugen, laufen in den Wald hinaus und beziehen dort eine Kaninchenhöhle, welche ihnen nun während des Sommers als Lager und Zufluchtsort dienen muß, entwöhnen ſi< na< kurzer Friſt vollkommen des Menſchen, gehen jedo<h, wenn ſie niht zufällig wieder eingefangen werden, im Winter regelmäßig zu Grunde, weil ſie viel zu zart ſind, als daß ſie der Kälte widerſtehen könnten. Nur ſehr wenige ſuchen nah längeren Streifzügen das Haus ihrer Pfleger wieder auf oder unternehmen regelmäßig von hier aus Jagden nach ihnen bekannten Orten. Auf den Kanariſchen Fnſeln verwildert das Frett, laut Bolle, oft vollſtändig.

Die Stimme des Fretts iſt ein dumpfes Gemurr, bei Schmerz ein helles Gekreiſch. Leßteres hört man ſelten; gewöhnlich liegt das Frett ganz ſtill in ſich zuſammengerollt auf ſeinem Lager, und nur wenn es ſeine Raubgier bethätigen kann, wird es munter und lebendig.

Das Weibchen wirſt nah fünfwöchiger Tragzeit Anfang Mai 5—8 Junge, welche 2—3 Wochen blind bleiben. Sie werden mit großer Sorgfalt von der Mutter gepflegt und nah etwa 2 Monaten entwöhnt; dann ſind ſie geeignet, abgeſondert aufgezogen zu werden. Funge gltiſſe pflegt die Frettmutter ohne Umſtände unter ihre Kinderſchar aufzunehmen und mit derſelben Sorgfalt zu behandeln wie dieſe; ſolche Milchgeſchwiſter vertragen ſih auch ſpäter vortrefflih miteinander. Man pflegt das Frettchen wie jeden anderen Marder, muß aber auf ſeine Entwöhnung von friſcher Luft und Freiheit die gebührende Rückſicht nehmen und darf den Weichling namentlich ſtrenger Kälte nicht ausſezen. Friſche Luft, Reinlichkeit und entſprechende Nahrung ſind die Hauptbedingungen zu ſeinem Wohlſein: im Sommex muß man es kühl, im Winter warm legen; Käfig, Freß- und Trinkgefäß ſind ſtets rein zu halten; mit dem Futter hat man entſprechend zu we<ſeln. Fn Ermangelung eines beſſeren Behälters ſperrt man 2—3 Frettchen zuſammen in einen Bretterkaſten, welcher etwa 1 m lang, 70 em tief und ebenſo hoh, mit einem verſchließbaren Deel verſehen, an einer Wand mit einem Gitter und innen mit einem Schlafkäſtchen ausgeſtattet iſt. Für leßteren genügt eine Länge von 40, eine Höhe und Breite von 20—25 cm; es beſißt ein S<hlupflo<h und unten ein zum Ausſchieben eingerihtetes enges Drahtgitter, auf welches durc den oben zu öffnenden Deel Leinen- und Wollläppchen zur Unterlage für die ein weiches Bett liebenden Tiere gebreitet werden; in der entgegengeſeßzten Ee des Kaſtens bringt man im Boden ein Loch an und befeſtigt unter demſelben ein Käſtchen mit einem Thonnapfe zur Aufnahme der Loſung der Fretthen, welhe man dadurch an einen beſtimmten Ort gewöhnt, daß man zuerſt ihren Unrat aufſammelt und in den betreffenden Napf legt oder denſelben mit jenem einreibt; wollen ſie ſih nicht bequemen, auf einem beſtimmten Orte ſi zu löſen, ſo muß man alle verunreinigten Teile des Kaſtens ſorgfältig reinigen und dur< Auflegen von Ziegelſteinen und dergleichen ſie abhalten, dieſelben wieder zu benußen. Zur Nahrung erhalten die Frettchen, laut Zeiller, dem ih in vorſtehendem gefolgt bin, morgens Milchſemmel, abends rohes Fleiſ<h und wöchentlih ein- oder zweimal ein rohes Ei; auch kann man ihnen wie allen Mardern verſchiedene Früchte, insbeſondere Kirſchen, Pflaumen und Birnenſchnizel, reihen. Nach geſchehener Paarung hat man das Männchen von dem Weibchen zu trennen, weil es ſonſt regelmäßig die kaum geborenen Fungen auffrißt, darf aber ohne Bedenken mehrere, mindeſtens zwei Weibchen mit Jungen in demſelben Käfig laſſen. Nicht wohlgethan iſt es, die rehtzeitige Paarung der Frettchen zu verhindern, weil Männchen wie Weibchen, wenn man ihren natürlichen Trieb unterdrü>t, faſt regelmäßig erkranken und zu Grunde gehen tönnen. Bei ſorgfältiger Pflege erhält man die Tierhen 6—s8 Jahre lang am Leben und bei guter Geſundheit.

So treffliche Dienſte das Frett bei der Kaninchenjagd leiſtet, ſo gering iſt der wirkliche Nugen, den es bringt, im Vergleiche zu den Koſten, welche es verurſaht. Man darf die Kaninchenjagd mit dem Frett eben nur während der gewöhnlihen Fagdzeit, vom Oktober