Geschichte der revolutionären Pariser Kommune in den Jahren 1789 bis 1794

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den Schre>en als das Mittel der Tugend befürwortete. Ebenſo hielt er in der Konſtituante eine Rede für die Einführung des allgemeinen Stimmrechts, wogegen er ſpäter im Konvente die Herrſchaft der Minoritäten, die Diktatur der revolutionären Regierung, pries. Auch gab er 1791 ein Journal: Le Défenseur de la Constitution („Der Vertheidiger der Konſtitution“) heraus: was ebenſo wenig mit der Demofratie harmonirte, wie ſein Amt als Staatsanwalt. Wenn Louis Blanc ſagt, er habe als Staatsanwalt nicht eigentli<h fungirt, da die neuen kriminellen Tribunale erſt im Februar 1792 ins Leben getreten ſeien, ſo iſt hiergegen einzuwenden, daß Robespierre ſeine Stelle erſt im April 1792 niederlegte und alſo do< wenigſtens zwei Monate wirklich als fonſtitutioneller Staatsanwalt thätig ſein mußte. Zweifelhaft benahm er ſi< au< na< der Flucht des Königs; denn er ſagte am 13. Juli 1791 auf der Rednerbühne im Klub der Jakobiner, daß er weder Monarchiſt, no< Republikaner ſei.

Als die Girondiſten, nachdem die Geſehgebende Verſammlung zuſammengetreten war, die Regierung zum Kriege trieben, um die Situation zu klären und das verrätheriſche Königthum zum Falle zu bringen, trat Robespierre im Jakobiner - Klub ſo hartnä>kig und heftig gegen die Kriegs-Politik auf, daß der Gironudiſt Briſſot, der einſt mit ihm zuſammen beim Pariſer Prokurator Nolleau Clerc geweſen war, in ſeinem Journal „Patriot“ den 18. April 1792 ſ<hrieb: „Die Meinungen des Publikums ſind über Herrn von Robespierre getheilt. Die Einen halten ihn für verrü>t, die Andern ſchreiben ſein Benehmen verletter Eitelkeit zu, eine dritte Partei glaubt ihn dur< die Zivilliſte vorgeſchoben. Wir glauben niemals an eine Beſtechung, ſo lange ſie niht erwieſen iſt.“

Die Volksblätter nahmen damals Robespierre in Schuß. Namentlih traten Hebert und Marat für ihn ein. Da Marat ihn nicht perſönlich fannte, ſtattete er ihm einen Beſu<h ab und ſchrieb dann in ſeinem „Volksfreund“: „Dieſe Zuſammenkunft beſtätigte mi<h in der Meinung, die i< immer über ihn gehabt habe, nämlich: daß er mit der Bildung eines weiſen Senators die Unbeſtehlichkeit eines wirkli<h redlihen Mannes und den Eifer eines wahren Patrioten verbindet, aber daß ihm die Einſicht und Kühnheit des Staatsmannes fehlt.“

Schon auf dem Collège war Robespierre von ſeinen Profeſſoren der „Römer“ genannt worden. Sein Kopf war mit Beiſpielen aus der Zeit der griechiſhen und römiſchen Republik vollgeſtopft und jene alten Republiken ſ{hwebten ihm, indem er von den ganz - verſchiedenartigen ſozialen Verhältniſſen abſah, wie den übrigen reinen Republikanern als Muſter vor. Cato und Cicero galten ihm als Autoritäten. Aber eine noh größere Autorität bildete für ihn Jean Jacques Rouſſeau, deſſen „Geſellſchafts-Vertrag“ und „Emil“ im Zimmer des Wohlfahrts-Ausſchuſſes fortwährend auf dem Tiſche lagen. Nebenbei verehrte ex auh Montesquien ſehr hoch, der als die carakteriſtiſhe Eigenſchaft der Republik die Tugend bezeichnet hatte. War Robespierre doch ſelber ein Tugendheld, nämlih ein Mann der Enthaltſamkeit, ein abgeſagter Feind des Luxus, immer mit demſelben blauen Noe, mit derſelben gelben