Geschichte der revolutionären Pariser Kommune in den Jahren 1789 bis 1794
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die Herrſchaft ſtreitig machen. Danton hatte den Fehler begangen, nicht in den Wohlfahrts-Ausſchuß einzutreten, als er hierzu eingeladen worden war. Jn der Nacht vom 10. auf den 11. Germinal des Jahres Il (30.—31. März 1794) ließ der Wohlfahrts-Ausſhuß die Ausſchüſſe der öffentlihen Sicherheit und der Geſeßgebung zu ſi< kommen. Fn dieſer Sizung beſhloß man die Abſchaffung der Miniſterien, und dann verlas St. Juſt, dem Robespierre die Notizen hierzu geliefert hatte, gegen Danton und deſſen Anhänger einen mörderiſchen Bericht, worauf die Ausſchüſſe einen Haftsbefehl gegen Danton, Camille Desmoulins, Philippeaux und Lacroix unterzeichneten. *) Dieſer Befehl wurde ſofort ausgeführt. Einige Stunden nachher verlas St. Juſt im Konvente gegen die verhafteten Deputirten das Anklage-Dekret, bemerkte aber hier etwas Ungehorſam, worauf Robespierre die murrenden Konvents - Mitglieder dur<h Drohungen einſhüchterte, Nur Legendre wagte ſeinen alten Freund Danton behutſam zu vertheidigen. Hierauf wurde das Aunklage-Dekret einſtimmig angenommen. Jn demſelben waren außer den ſhon Genannten auh Herault-de-Sechelles, Fabred'Eglantine und Weſtermann inbegriffen. Die Hinrichtung der Angeflagten geſhah am 5. April 1794. FJFhnen wurden noh hinzugefügt J. Delaunay, F. Chabot, C. Dazire, M. R. Sahuguet d’'Espagnac, S. J. Frey, G. F. Diederifſen nnd der revolutionäre Spanier A. M. Guzman, der einſtige Freund Marat's. Was den todten Marat aubetrifft, ſo verhinderte aus Eiſerſuht Robespierre, daß die Aſche desſelben im Pantheon beigeſezt wurde. *) Erſt na<h dem Tode Robespierre's, ‘nämlich den 21. September 1794, wurde der in eine Holzkiſte eingeſhloſſene Sarg Marat's ins Pantheon übergeführt und er blieb daſelbſt bis zum 8. Ventôſe des Jahres Ul (bis zum 26. Februar 1795).
Nachdem die Hebertiſten und Dantoniſten abgeſchlachtet waren, ſah der Tyrann Robespierre ſeine Macht immer no< durch den Wohlfahrtsund Sicherheits - Ausſhuß beſchränkt, Ex beſchloß daher mit ſeinen Freunden St. Juſt und Couthou, durx< den Konvent. zunächſt den Sicherheits - Ausſhuß lahmlegen zu laſſen. Dem Wohlfahrts-Ausſhuß ſuchte nun das Triumvirat Robespierre - St. Juſt - Couthon in heftigen Debatten, die mehrere Tage dauerten, die Nothwendigkeit von dex Organiſation einer allgemeinen Polizei darzuthun, um angeblich zunächſt Paris von den Uebelwollenden zu reinigen. Weil jedoch der Wohlfahrtsaus\huß die Abſicht der drei, Konſpiratoren durhſchaute, ſahen ſich dieſelben genöthigt, ihre Zuflucht zum Konvente zu nehmen, wo ſie am 26. Germinal (15. April) ein Dekret durchſebten, welches u. A, beſtimmte :
„Die der Konſpiration Beſchuldigten ſollen von allen Punkten der Republik dem Revolutions-Tribunal überliefert werden. Auf den 15. Floreal (4, Mai) ſollen volksthümliche Kommiſſionen errichtet werden. Kein Ex-Adeliger und kein Fremder, welcher den Ländern angehört, mit
*) Während Robespierre ſeinem Handlanger St, Juſt die Notizen zur Anklagerede lieferte, ſpielte er im Wohlfahrts - Aus\ſchuſſe den Heuchler, indem er den Schein annahm, als ob ihm die Anklage gegen Danton ſehr ſchwer fiel.
*#*) Daß dieſe gegen Robespierre geſchleuderte Beſchuldigung nicht unbegründet iſt, zeigen die Verhandlungen im Jakobiner-Klub unmittelbar nah Marat's Tode,