Geschichte der revolutionären Pariser Kommune in den Jahren 1789 bis 1794

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Eigenthums-Komplexe an beengte Begriffe und Beſtrebungen gewöhnten und gebundenen Kommunen mit ihren verknöcherten Zünſten dem ſ\i< geſtaltenden großen Gemeinweſen niht die erforderlihe Bindung geben und feine neuen Zuſtände aubahnen. Die Selbſtändigkeit der Kommunen wäre die Anarchie, die Zerbröcelung in Sonderheiten geweſen. Jhre Herrſchaft hatte ſich überlebt, und es war die Aufgabe des abſolutiſtiſhen Königthums, die Selbſtändigkeit dieſer fraßenhaſten kleinen Gemeinweſen zu zerbrehen. Daher vermochte das Königthum troß ſeiner Ausſchreitungen, Mißbräuche und Willkürlichkeiten ſo lange ſi< zu behaupten. Hätte die Selbſtändigkeit der Kommunen noch Lebensberehtigung gehabt, würde ſie ſih ihre Fortdauer erkämpft haben. i

Ein Hauptmittel zur Vernichtung der Kommunal-Selbſtändigkeit war die Einführung der modernen Polizei. Als dieſelbe zu Paris durch das Edikt vom 15. März 1667 ins Leben gerufen wurde, war ſie Gegenſtand der allgemeinen Bewunderung. Man glaubte anfangs, daß ſie nur dazu diente, die Sicherheit und Reinlichkeit in den Straßen herzuſtellen. Bald jedo<h brachte man in Erfahrung, daß ſie mit einem großen Spür-Syſtem und mit bedrohlicher Gefahr für die perſönliche Freiheit verknüpft war.

Vor der Revolution war Paris in ſe<zehn Stadtviertel eingetheilt. An der Spitze der Polizei ſtand ein Lieutenant, der dreißig Juſpektoren und fünfzig Kommiſſäre, ſowie einige Hundert Polizeidiener (exempts) unter ſih hatte. Die Pariſer Polizei dehnte ihre Wirkſamkeit, wie gegenwärtig, über das ganze Frankreih aus. Ja, ſie verfolgte die Perſonen, an deren Ferſen ſie ſih einmal geheſtet hatte, bis ins Ausland. Ein Regiſter aller Flüchtlinge ſchien ihr dex Katalog aller Feinde Frankreichs zu ſein.

Die vornehmen Leute wurden von der Polizei im Ganzen wenig gequält. Dagegen hatte das gemeine Volk um ſo mehr. zu leiden. Beſonders wurde, wie ſelbſt der Adel von Blois that, darüber geklagt, daß Handwerker und Arbeiter bei den geringſten Anläſſen, ſelbſt auf leichten Verdacht hin, von der Polizei in Gewahrſam genommen wurden. Die Polizei wax durch. kein Geſeß beſhränkt, ſondern ſie konnte willkürlich walten. Päſſe waren wohl gebräuchlih, aber niht nothwendig. Nur für gewiſſe Jndividuen, namentlich für die Arbeiter, welche, um Arbeit Gets Provinz zu ſuchen, die Hauptſtadt verließen, waren Päſſe uneräßlich.*) Die politiſhe und ſoziale Jnquiſition unter dem Vorwande der öffentlichen Sicherheits- und Geſundheitspflege war nah Pariſer Muſter in den übrigen großen Städten Frankreichs organiſirt. Es gab in den Provinzen erbliche, dur< die Edikte vom November und Dezember 1699 eingeführte Polizei-Kommiſſäre; ihre Amtsverrichtungen glichen ganz denen der Kommiſſäre im Châtelet von Paris, ganz denen der jeßigen Polizei-Kommiſſäre.

Meiſt jedo< war außerhalb Paris die Geſundheits-, Haudels-, Juduſtrie- und Sitten-Polizei, die außergerichtliche, politiſche und religiöſe

#) Chassin, Génie de la Révolution, 2, Band, Seite 44. 2 9*

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