Geschichte der revolutionären Pariser Kommune in den Jahren 1789 bis 1794
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eingeführte, 1466 dur< königliches Patent geſtattete Seidenwirkerei. Bereits ums Jahr 1536 nährten ſi< davon 12,000 Arbeiter. Unter Heinrich IV. war die Seiden-Jnduſtrie die blühendſte von allen franzöſiſhen Jnduſtrien. Sie gerieth jedo<h unter Ludwig XIV. durch Krieg und Erpreſſung in Verfall. Laut dem Reglement von 1667 bildete die Lyoner Fabrik eine einzige Jnnung mit drei Klaſſen von Perſonen. Die oberſte Klaſſe enthielt die Kapitaliſten oder reihen Händler, die, obgleich ſie nux die Arbeitskraft der beiden anderen Klaſſen ausbeutete, doh den Titel maîtres marchands fabricants führten. Sie fauften den Rohſtoff an, ließen ihn verarbeiten und ſte>ten, indem ſie mit den erzielten Produkten Handel trieben, den Gewinn der Arbeit in ihre Taſchen. Die zweite Klaſſe beſtand aus den Arbeiter-Meiſtern, den maîtres ouvriers fabricants. Selbige waren zehnmal ſo zahlrei<h wie die Händler. Sie hatten zu Hauſe einige Webſtühle, mit denen ſie entweder auf Rechuung | der Händler oder auh auf eigene Rechnung arbeiteten. Die dritte Klaſſe wurde gebildet von den Geſellen, welche von den beiden oberen Klaſſen ausgebeutet wurden. Dieſelben, zehnmal ſo zahlrei<h als die Meiſter, mußten folglich bei ihrer Arbeit darben, und ſie hatten ſogar zu hungern, wenn die Meiſter für ſie keine Arbeit hatten.
Außer dieſen drei Klaſſen gab es ein fünfmal fo ſtarkes Arbeiterheer, deſſen Hände gebraucht wurden für die Zubereitung, fürs Weben und Färben der Seide, ſowie für die Appretur und Vollendung der Stoſſe: ein Heer, beſtehend aus Männern, Weibern und Kindern, das niht mit zur Junung gerechnet wurde. Alle Arbeiter, welche keine Lehrlings- und Geſellenſchaſt dur<hgemacht hatten oder die Meiſterſchaft niht bezahlen konnten, genoſſen fein Privilegium, beſaßen keine Garantie und befanden ſih womögli< in einer no< jämmerlicheren Lage, als die heutigen Proletarier.
Sechs Obmänner ( jurés gardes) adminiſtrirten die große und kleine Fabrik und dienten bei Streitigkeiten als Schiedsrichter. Urſprünglich wurden zwei dieſer Obmänner dur<h die ſtädtiſhe Behörde ernannt, während die übrigen vier gewählt wurden dur< eine kleine Verſammlung, beſtehend aus den alten Obmännern und aus dreißig, vom Konſulate bezeichneten Arbeiter-Meiſtern. Das Verhältniß dieſes ArbeitsSyndikats wurde unter Ludwig XIV. zum Nachtheile der Arbeiter dahin abgeändert, daß hinfort die kleine Fabrik, d. h. die Arbeiter-Meiſter, nur noch zwei, die große Fabrik dagegen, mit anderen Worten die Händler oder Kapitaliſten, vier Obmännex zu wählen hatten.
Aber hierbei hatte es in der Folgezeit nicht ſein Bewenden. Ein Dekret des königlichen Staatsraths, datixt unterm 8. Mai 1731, ſtellte die geſammte Junnung unter die Willkür der Handvoll Kapitaliſten. Demgemäß durften die auf Rehnung der Händler arbeitenden Meiſter nur noh höchſtens vier Stühle zu Hauſe beſißen, während den ihre Produfte ohne Mittelsperſonen verkaufenden Arbeitern förmlich unterſagt wurde, mehr als zwei Wirkſtühle zu beſizen, fich einen Geſellen zu halten oder Lehrlinge heranzubilden.
Die Seiden-Juduſtrie beſchäftigte damals ungefähr 50,000 Perſonen, darunter 8000 Geſellen, die Façcon-Arbeiter waren und bald von