Geschichte der revolutionären Pariser Kommune in den Jahren 1789 bis 1794

TODAS

in die Fußſtapfen der Konſtituante, Zornig ſagt Marat: „Die zweite Legislatux iſt niht minder faul, als die erſte.“ (L’Ami du Peuple, Nr. 608.)

Ju Nr. 613 fordert er als einziges Mittel der Rettung, daß die ganze Nation aufſtehen ſoll. Sie ſoll alle Rädelsführer der öffentlichen Feinde beim Kragen nehmen, mit dem Shwamme über die Dekrete der verſammelten Väter fahren, den Despoten nebſt den Seinigen vertreiben, alle Staatsbürger bewaffnen uad einen geſunden Kopf mit dem Vorſchlage einer neuen Konſtitution beauftragen.

Der Aufſtand kommt niht. Marat verzweifelt.

Am 14. Dezember 1791 ſchreibt er: „O mein Vaterland! Welches ſhre>lihe Geſchi>k behält dir die Zultunſt auf. Warum habe ih dir doh die Augen niht öffnen können! Heute iſt kein Mittel mehr vorhanden, deinen Ruin zu verhindern, und dein treuer Freund kann dir feinen andern Dienſt mehr thun, als über deine allzu langen Mißgeſchike blutige Thränen zu weinen !“

Am 15. Dezember 1791 veröffentlihte Marat ſeine lezte Nummer und reiſte nah London ab. Jm Exile ſchrieb er die „Schule des citoyen.“

Hiermit fällt die in verſchiedenen Revolutions-Geſchichten ſtehende, von Ferdinand Freiligrath in Verſe gebrachte Fabel, daß Marat bis ans Meer und auf ein Schiff gekommen, aber aus patriotiſcher Sehnſucht und revolutionärer Leidenſchaft wieder nah Paris zurü>gekehrt ſei.

Die Konſtitution des Jahres 1791 enthält im Titel IL, Artikel 8— 10, folgende Beſtimmungen über die Kommunen : *)

„Die franzöſiſchen citoyens, betrachtet in Betreff ihrer - [ofalen Beziehungen, die aus ihrer Vereinigung in Städten und in gewiſſen Bezirken des Landgebiets entſpringen, bilden tie Kommunen. Der geſetzgebende Körper wird die Ausdehnung des Bezirkes jeder Kommune feſtſegen können. Die jede Kommune ausmachendèen citoyens haben das Recht, auf Zeit und gemäß den dur<hs Geſeß vorgeſchriebenen Formen aus ihrer Mitte Diejenigen zu wählen, welhe unter dem Titel Munizipal-Beamte mit der Führung der beſondern Angelegenheiten der Kommune betraut ſind. Den Munizipal-Beamten können einige auf das allgemeine Jntereſſe des Staates bezüglihe Funktionen übertragen werden. Die Regeln für die Munizipal-Beamten bei Ausübung der munizipalen Funktionen, wie au< bei Ausübung der ihnen wegen des allgemeinen Jutereſſes übertragenen, werden dux< die Geſeßze beſtimmt.“

VAmi du peuple (Paris, 8°), die ſie im September 1793 herausgab, die E nach Amiens als wirkli< vorgefallen ſchildert, ſo muß bemerkt werden, daß Albertine bis zum Tode ihres Bruders in Genf lebte und ſomit nicht als Zeugin, ſondern nur nach Hörenſagen ſchrieb.

S. Constitutions françaises décrétées aux ‘années 1789, 1790, 1791 et 1793, an ITT et an VIII de la République, Paris 1848, Verlag von Bouyer.