Geschichte der revolutionären Pariser Kommune in den Jahren 1789 bis 1794

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die Volksmörder zu beſtrafen. Hätten die Königlichen geſiegt, ſo wären ohne Zweifel an den Republikanern Maſſenhinrichtungen vollzogen worden. Jn dem begonnenen, no< lange niht mit dem vollſtändigen Volksfiege gekrönten Revolutionskriege hätten daher jezt, nachdem der Triumph des 10. Auguſt errungen war, die Republikaner einen ſträflichen Leichtſinn begangen und eine lächerliche Ungeſchi>klichkeit an den Tag gelegt, wenn ſie niht das Schwert der Volksgerechtigkeit zu ſ<hwingen und die Tauſende, die im Kampfe gefallen waren, zu rächen verſtanden hätten. Robespierre erſchien darum am 15, Auguſt wieder vor der Verſammlung und ſprah im Namen der Pariſer Kommune Folgendes :

„Seit dem 10. Auguſt iſ der gere<hten Rache des Volks noh nicht genügt worden. Die Verordnung, dur<h welche Jhr verfügt habt, daß Diejenigen, welche aufs Volk zu ſchießen befohlen haben, vor ein Kriegsgericht geſtellt werden ſollen, iſ unzureichend; ſelbige erklärt nicht die Natur und den Umfang der Verbrechen, welche das Volk beſtrafen ſoll. Es iſ darin nur von den Verbrechen des 10. Auguſt die Rede: das heißt die Rache des-Volks zu ſehr einengen. Die Schuldigſten unter den Verſchwörern haben ſi<h am Tage des 10. Auguſt nicht bli>en laſſen. Lafayette, der vielleicht nicht in Paris war, aber doh hier ſein fonnte, würde alſo wohl der nationalen Rache entgehen? Das Volk bedarf eine ſeiner würdige Regierung. Es braucht neue, aus den Zeitumſtänden hervorgegangene Richter. Würdet Jhr uns die alten Richter geben, ſo würdet Jhr nur die pſlichtvergeſſenen Beamten wiederherſtellen. .…. Wir bitten Euch, diejenigen beſtehenden Behörden, welche unſer Zutrauen niht beſizen, uns vom Halſe zu ſchaffen. Hinweg mit dem doppelten Jurisdiktions-Grade, welcher durch die mit ihnt verbundene Verſchleppung die Ungeſtrafſtheit ſichert! Wir verlangen, daß die Schuldigen dur<h aus jeder Sektion entnommene Kommiſſäre ſouverän und in einziger Jnſtanz abgeurtheilt werden.“

Die Girondiſten waren Heuchler. Sie wünſchten ein RevolutionsTribunal, wollten aber dazu gedrängt erſcheinen und beſchloſſen auf den Vorſchlag Briſſot's zuvörderſt nur eine Adreſſe an die Einwohner von Paris, dur<h welche dieſelben zur Treue gegen die Konſtitution ermahnt wurden. Eine aus ihrer Mitte genommene Kommiſſion ſ{<hlug jedoch die Wahl einer Jury und die Abſchaffung des Kaſſations-Rekurſes vor. Nachdem eine jede Sektion vier Geſhworene gewählt haben würde, ſollte aus der Liſte dieſer Gewählten, wie Briſſot's heuchleriſche Adreſſe verordnete, zuerſt die Auklage-Jury und hierauf die urtheilende Jury ernannt werden. Schon vorher hatte die von den Girondiſten beherrſchte Verſammlung die politiſhe Revolutions-Polizei geſchaffen. Sie hatte nämlich die Unterſuchung der politiſchen Verbrechen und Vergehen den Verwaltungsbehörden zugewieſen. Leßbtere ſollten ſi< der Perſon des Angeſchuldigten verſichern, aber die Akten an einen dur die Verſammlung niedergeſeßten Sicherheits-Ausſhuß einſchi>en. Dieſer Aus\huß unterhielt mit den Verwaltungsbehörden einen unausgeſeßten Briefwechſel. Diejenigen Städte, welche über 20,000 Einwohner hatten, durften mit Genehmigung der Oberbehörden bezüglih politiſcher Ver-