Geschichte der revolutionären Pariser Kommune in den Jahren 1789 bis 1794

= ORE

gehen eigene Polizei-Reglements machen, aber in den zu verhängenden Strafen ein Jahr Gefängniß nicht überſchreitet.

Am 17. Auguſt erſchien vor der Verſammlung ein neuer Abs- geſandter der Kommune und drüd>te ſih ſo aus: |

„Als citoyen (Bürger des Rechts\ſtaats), als Volksbeamter will ih Euch ankündigen, daß heute Abends um Mitternacht die Sturmgloe geläutet und Generalmarſh geſhlagen werden wird. Das Volk iſ es müde, daß man es niht rächt. Fürchtet, daß es ſih ſelbſt Recht verſchafft. Jh erſuche Euch, ohne Auſhub und ohne Umſtände zu verordnen, daß durh jede Sektion ein citoyen behufs Einführung eines Kriminal-Gerichts ernannt werde. Jh erſuche Euch, daß dieſes Tribunal ſeine Sizungen im Schloſſe der Tuilerien abhält. J< erſuche ferner, daß Ludwig XVI. und Marie Antoinette, die ſo ſehr na< Volksblut lechzen, geſättigt werden mögen, indem ſie das Blut ihrer infamen Trabanten fließen ſehen.“

Nachdem die Wahl der Geſhworenen-Liſte beendet war, entde>te man, daß in der oben erwähnten Adreſſe der Verſammlung keine Beſtimmung über die Richter für dieſes Volks-Tribunal getroffen war. Dex Redner einer dritten Deputation der Kommune ſpxa<h, indem er zur Eile antrieb, daher zur Verſammlung Folgendes : h

„Jh komme im Namen der Geſchworenen, um Eure Bedenken aufzuklävren ; denn Jhr ſcheint no< ganz im Dunkeln zu ſein über das, was in Paris vorgeht. Nur eine ſehr kleine Anzahl Richter genießt das Zutrauen des Volks. Wenn in zwei bis drei Stunden der Richter — der Direktor der Jury — nicht ernannt iſ, wenn wir zu handeln uns außer Stande ſehen, werden in Paris große Unglücksfälle paſſiren. Wir erſuchen Euch, niht in den ſ<leppenden Gang der alten Rechtspſlege zu gerathen. Mit Euren Zimperlichkeiten habt Jhr das Volk zum Aufſtande genöthigt. Einzig dur<h ſeine eigne Thatkraft hat ſich das Volk gerettet. Erhebt Euch, Repräſentanten! Seid groß, wie das Volk, um ſein Zutrauen zu verdienen !“

- Nun wurde ein von Herault-de-Sechelles vorgelegter Entwurf für die Zuſammenſezung und das Verfahren des Revolutions - Tribunals zum Dekret erhoben. Jhm zufolge wurden die Richter in einer Wahl mit zwei Graden gewählt. Dieſelben waren aht an Zahl und hatten ebenſoviele Erſabmänner. Das Tribunal zerfiel in die Anklage-Sektion und in die aburtheilende Sektion. Die gleichfalls dur<h Wahl ernannten Direktoren der Anklage-Jury verſahen die Funktionen dex JnſtruktionsRichter. Die Friſten für die Wahl der Richter und fürs Fnslebentreten des Tribunals waren jo kurz als. möglih angeſeßt, woher es kam, daß no< am nämlichen Tage, an welchem das Dekret beſchloſſen wurde, die Wahlmänner der Sektionen zur Wahl der Richter ſchritten. Der zuerſt gewählte Richter war Maximilian Nobespierre; er lehnte die Wahl ab, weil er einſehen mochte, daß das Tribunal dem revolutionären Bedürfniſſe zu genügen niht im Stande war. ,

In dem neuen Dekrete war beſonders Artikel ŸV anſtößig, welcher beſtimmte, daß jede Sektion einen Wahlmann ernennen und daß dann im zweiten Wahlgange die Wahlmänner unter und aus ſich die Richter