Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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und da zu machen , ſich berechtiget glauben wird. : : Schwer war das Unternehmen in mehr als einer Hinſicht:

Nirgends fand ich cinen Leitfaden an den ſich die verſchiedenen Methoden, Ordonanzen, Reglemente oder was noh {limmer war, die ganz entgegenſezien Uebungen , hätten anknüpfen und ſomit zu Gleichförmigkeit führen laſſen ; nur-in ſehr wenigen Kantonen beſtehen Bruchſtü>e über den innern Dienſt und den Garniſonsdien|; in den meiſten i| keine beſtimmte Richkſchnur vorhanden , alle äber unterſcheiden ſich dur< weſentlihe Abweichungen von einander. “Der Elementardienſt enthält den Gang des Râderwerks einer Maſchine , die durchaus ſich immer gleich bleiben muß und gleich bleibt y wenn jeder Theil das ihm Untergeordnete im taftmäßigen Schritt erhält. Allein dazu iſ Einheit im Gange , und Uebereinſtimmung Zuſammenwirkung der Theile nothwendig. Wo ſind aber dieſe nothwendigen Erforderniſſe