Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

VIIL

aus zweyfachem Grunde : ‘erſkens“ ſind bey Anweiſung für verſchiedene Vorfälle Wiedérhölungen durchaus nothwendig , und zwar Wiederholungen welche die Verrichtungen anderer Offiziere oder Unteroffiziere enthalten, und alſo entweder {on daſelbſ| vorkommen und doch hier wieder geleſen werden müſſen; zweytens iſ eine natürliche Folge von der erſten Art der Dar2 ftellung daß nur die Pilichten desjenigen Grades welchen man eben bekleidet, aufgeſchlagett und erlernt werden, in der Meynung das ans dere gehe ja dieſen oder jenen an. Allein auf dem hier eingeſchlagenen Wege muß ein jeder das Ganze durchleſen um das Geſammte ſeiner Obliegenheiten kennen zu lernen; er wird alſo einen Begriff vom Zuſammenhange und JFneinandergreifen der militäriſchen Maſchiene erhalten deſſen Vortheil niht zu miskennen iſt.

Daher {lug ih auh in der Darſtellung den ſehr natürlichen Weg ein; ließ den Auszüger aufmahnen , gusziehen, die Kompagnie