Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

IX

verſammeln, marſ{leret, einguartieren u. #. w. damit bey allen dieſen Gelegenheiten ein jeder wiſſe, was er zu thun habe. ; Endlich wird man vielleicht noh finden, daß es nothwendiger geweſen wäre einen Untevricht für den Felddien| zu verfaſſen. Nothwendig i er allerdings, aber niht not hwendiger. Jh weiß gar wohl , daß man heut zu Tage ſchr geſchwind als Pedant betitelt wird , daß Jedermann General nnd Niemand Offizier oder wohl gar Unteroffizier ſeyn will, allein dies zeigt blos , daß man cinen kleinen Begriff von einem Befehlshaber und einen ſehr großen ‘von ſi{< ſelb habe. Ohne Elementardienſ , ohne Befolgung der im Frieden und im Kriege gleichnothwendigen Ordnung, Disziplin, Subordination wird -die größte Kenntniß des Felddienſes nichts nuzen y eigentlich nicht wohl môgslich werden ; eben ſo unbedingt nothwendig es i, daß eine Truppe exerzlert ſey , bevor man ſie im Felde gebrauchen könne , eben ſo weſentlich iſt es7 daß die Beſtandtheile derſelben ihre