Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

A

gewöhnlichen Verrichtüngen erfüllen ehe man whnen neue auflegt. Sollte aber der gegenwärtige Verſuch niht misfalien , ſo will ih einen zweyten und ¿war über den Felddienſt wagen, :

“Die Entfernung vom Dru>orte und hâtifige Geſchäfte des Verfaſſers ſind Schuld / daß einige Dru>fehlér zu ſpât entde>t wurden und flehen geblieben ſiud. Be dieſe bittet um gü tige Nachſicht , i

Arau d. 1, März, 1806.

der Verfaſſer.