Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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Ordbonanzkſeiduig und pakt dicjenigen HabſeligEsiten , die er bey ſi< zu Haben nöôthig hat , in den Haberſak.

Vor allem aus ſorgt cr dafür, daß er ein vaar gute, wo möglich neue Schuhe an den Füßen und ein gleiches Paar in deù Haberſak hat. '

Die Schuhe müſſen auf der Sohle und dem Abſaz mit Nägel beſchlagen, nicht ſchual und ſpi‘dig, daß ſie die Zehen zuſammen zichen , und nicht tief ausgeſchnitteu ſeyn , weil ſonſt Saud , Staub, Koth Sreine u. dgl, hineinfallen, und den Mann entweder verwunden oder doch wenigſtens das Gehen beſchwerlich machen - denn es geht niht wohl au, daß der Soldat alle Augenblikke ſtehen bleibt und die Schuhe auszieht. Steúmpfe rathe ich keinem Soldaten auf den Marſch änzuziehen wenn es ihm in den Schuhen wohl ſcyn ſoll, Die - beſte FJußgbederfung iſt ohtiſireitig ein Stüf Leinwand von ohngefehr einen ſtärken Schuh Größe im Ges viert. Dieſes beſtreicht der Soldat wohl mit Unſ{<litt, ſtellt den Fuß darauf, überſchlägr daſſelbe und fährt ſomit in den Schuh. Ï

Dieſe Fußbedekfkung ſichert vor Feuchtigkeit , behält dem Fuße ſeine natürliche Wärme und verhindert das Wundgehen. Strümpfe hingegen fau» len leicht : ſie haben entweder mehrere Tage lang Locher oder dieſe lezteren werden gleich geſlikt “und