Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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oder Schilterhauſe eine Schachtel / wo die Nonden oder Patruillen ein Zeichen hinein legen ſollen , ſo ſoll ſie es denſelben , bevor ſie weiter gehen , anzeigen. Die Ronde eines Staabs - Offiziers oder Generals wird wie die Ronde - Major empfangen.

26. Wenn bey Tag oder Nacht ein StaabsOffizier oder ein General die Voſten - Viſite machet y wird die Schildwache vor dem Gewehr : „Wacht in's Gewehr!“ rufen, und wenn es bey Nacht iff , ſich dabey verhalten , wie es für die RondeMajor vorgeſchrieben iſ.

27. Wenn auf Wer da? Wacht! geantwortet wird, ſo laſſet die Schildwache paſſieren.

28. Jf die Schildwache vor dem Gewehr die beſtimmte Zeit geſtanden, ſo ruft ſe: Abgelöst! um den Korporal zu avertieren , daß die Stundé der Ablöſung geſchlagen habe.

29. Sobald der Korporal mit der Ablöſung niht mehr dann 10 Schritte von ihr entfernt iſ wird ſie ſchultern und - unbeweglich ſtehen bleiben Front auf die Seite , wo die Oeffnung des Schilterhauſes hinſieht.

30. Wenn auf einem Poſten zwo Schildwachten ſichen, werden ſie beym Ablöſen ſowohl als bey Ehrenbezeugungen fh etne auf die andere richten, um die Tempo miteinauder zu vollziehen.

31. Bey dem Zayfenſtreich ſoll die Schildwache vor dem Gewehr „Wacht in's Gewehr!“ rufen.

32. Wird ein Gemeiner eine Ronde mit der Laterne zu begleiten beordert, ſo ſoll er vor dem, ſo ſie machet,- hergehen bis auf den nächſten Po» ſien, wo er durch einen andern abgelòst wird , auf