Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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ziemlich viel früher, als dieſe an Ort und Stelle aulangen. Dex erwähnte Standes-Ausweis beſteht darinn :

Standes-Aus weis der Kompanie N. N. des Bataillons. 4. Hauptmann. 4. Oberlieutenant. 4. Erſter Unterlieutenant. 4, Zweytker Unterlicutenant, 4. Feldweibel. 1, Furie. 4. Wachtmeiſter. 8, Korporal. Frater iſt noch nicht eingetroffen, 2, Tambour. 4. Pfeifer. 4. Zimmermann.

76, Getneine, Hans Urech von Cialis ſizt in der Gefangenſchaft zu N. und wird Morgen nachgeſchikt.

*) 98 Mann.

Ve N- den 480 ;

N. N. Hauptmaun.

®) Man ſicht , daß hier vorausgeſezt wird, es fehle dei Frater und ein Gemeiner.