Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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Fukier ein Verzeichniß des Empfangenen von ihnen ünterſchrieben y und dieſer unterſchreibt ein Doppel; welches ex den Schefs übergiebt, J| die Truppt ſchr ermüdet, oder iſt das Wetter übel, ſo kann das Uebergeben der Verzeichniſſe unterbleiben , bis die Mannſchaft durch die Ordinare-Schefs in die Zimmer geſührt worden iſt, wo ſodann ſolches aber ſogleich geſchehen muß , damit nicht Geräthſchaften entwendet oder verdorben werden , bevor ſie ordentlich übernommen ſind, Von dieſem Augenblick an haben die Ordinare-Schefs und ihre Mannſchaft für alle empfangene Kaſernen - Geräth ſchaften gut zu ſichen und das durch ihre Schuld zu Grund gez hende zu erſezen. Jt dieſe Uebergabe geſchehen , ſo meldet der Furier dem Feldweibel, daß er übergeben , und die Ordinare-Schefs ebenfalls demſelbewy daß ſie übernommen haben, worauf der Feidweibel dem Hr. Hauptmann die Meldung machet, dag alles in der Ordnung ſey, Er kommaudirt ſogleich einen Korporal (den älteſten ) welcher die Jnſpektion für dieſen Tag zu verſehen hat. Während dieſer "Zeit entfernen ſh die Hrn. Offiziers nicht von der Kompanie, :

Dex Hauptmann befiehlt ſodann, daß eine quartirt werden ſoll. Jeder Ordinare - Schef führt ſeine Mannſchaſt in den für dieſelbe angewieſenen Saal odee Kammer, und beſtellt; wenn