Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

Hrn. Hauptmann , und BE ihm, daß die Koms 'panie die Kaſerne und wieviel Kammern in derſelben beziehen werde. Er theilt denen“ Hrn. Qiſies die Quartievbillets aus.

Der Hauptmann läßt nun vor “ben Otte

halten, damit die Mannſchaft ſh iu Reih* und Glieder ſchlieſſe, die Hüte oder Kappen oudentlich aufſeze, die Gewehre in Arm nehme, kurz, ſh ſo in Ordnung ſee, dag die Kompanie mit Anſtand einmarſchieren könne. ; Da dex vorauêgeſchikte Öffizier dem Hauptmann den Befehl gebracht haben wid, wo derſelbe mit ſeinex Kompanie aufzumarſchieren habe , ſo führt er dieſelbe auf den beſtimmten Ort. Jch nehme an, die Kompanie marſchiere ſogleich por die Kaſerne.

Der Hr. Hauptmann läßt alſo Zalt, Front machen, Rechts richten und hierauf das Gewehi beym Fuß nehinén:

: Der Furriex geht mit den Ökdinare- Srthefs in die Kaſerne, zeigt ihnen die angewieſenen Kanimectü, übergiebt einem jeden Ordinarè- Schef die - Koch» hâfen, Leuchter, Schüſſeln, Waſſerkrúge ; Beſen und dergl. ſo zu den Ordinaren gehort, ünd lägt es von jedem ſ{leunig aufſchreiben.

Die Ordinare - Schefs ihrerſeits bemerken wohl, ob alles in gutem Stand ſey, geben dem

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